Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung: Gewerkschaft fordert seriöse Verhandlungen

Produktionsgewerkschaft stellt klar: Arbeitskräfteüberlassung ist keine Saisonbranche

Wien (OTS) – Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Branche der Arbeitskräfteüberlassung blieb auch die zweite Verhandlungsrunde am 19. Jänner ohne Einigung. “Die Arbeitgeberseite beharrt weiterhin darauf, die Arbeitskräfteüberlassung zur Saisonbranche zu erklären, um sich damit die wesentlich kürzeren Kündigungsfristen zu sichern”, berichtet Thomas Grammelhofer, Branchensekretär der Gewerkschaft PRO-GE. “Unsere Zustimmung dazu wird von der Arbeitgeber-Chefverhandlerin Heidi Blaschek und ihrem Team zur Bedingung für einen KV-Abschluss gemacht”, kritisiert der Arbeitnehmervertreter. “Auf einen derartigen Kuhhandel werden wir uns sicher nicht einlassen. Unter solchen Voraussetzungen können keine seriösen Verhandlungen geführt werden“ ergänzt auch noch der Branchenvorsitzende Klaus Mayrhofer.

Hintergrund für den Konflikt ist die anstehende gesetzliche Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten mit 1. Juli 2021. Diese Gesetzesänderung bringt den ArbeiterInnen nach 100 Jahren eine Angleichung der Kündigungsfristen an die Rechte der Angestellten. Allerdings können für Branchen, die stark von saisonalen Schwankungen betroffen sind, Ausnahmen von den neuen gesetzlichen Regelungen vereinbart werden. “Für uns steht ganz klar fest, dass die Arbeitskräfteüberlassung keine Saisonbranche ist”, sagt Grammelhofer. “Rund 80 Prozent der Beschäftigten sind in Industrie- und Gewerbebranchen überlassen, die keinen saisonalen Schwankungen unterworfen sind.” Die meisten Schwankungen sind konjunkturell bedingt oder durch Arbeitgeberentscheidungen herbeigeführt, die immer wieder zu Auflösungen führen.

“Die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Überlassungsbranche sind auch in der Corona-Krise einmal mehr die Ersten, die den Preis für diese Krise zahlen. Sie haben sich ernsthafte Verhandlungen für ihren Kollektivvertrag und eine gesicherte kollektivvertragliche Lohnerhöhung verdient!”, fordert der PRO-GE Branchensekretär. „Keine Almosen sondern Lohnerhöhungen, die von den Sozialpartner über einen Kollektivvertrag vereinbart werden“, ergänzt Klaus Mayrhofer, denn dieser muss auch im Sinne eines fairen Wettbewerbes von Allen zu zahlen sein! “Wir werden jedenfalls nicht zulassen, dass ihnen auf der einen Seite etwas gegeben und woanders wieder etwas weggenommen wird.” Der neue Kollektivvertrag sollte bereits seit 1. Jänner 2021 in Kraft sein. “Wir werden uns diesen Affront sicher nicht gefallen lassen!”, kündigen die beiden Gewerkschafter an.

PRO-GE Öffentlichkeitsarbeit
Wolfgang Purer
Mobil: 0664 6145 926
E-Mail: wolfgang.purer@proge.at
Web: www.proge.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender