Grüne Wien/Ellensohn zu RH-Bericht: Rasches Vorgehen gegen gewerbliche, touristische Wohnungsvermietung in Wohnzonen notwendig

Magistrat untätig, Wirtschaftskammer fördert mit unverständlicher Aktion touristische Vermietung von Wohnungen

Wien (OTS) – Der Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn, fordert eine Abgabe auf nicht dauerhaft bewohnte Wohnungen und ein rasches Vorgehen gegen die touristische Wohnungsvermietung in Wohnzohnen. Ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofes empfiehlt dringend, die Missachtung des Verbots von Kurzzeitvermietungen zu verfolgen.

Die Grünen Wien haben in der vergangenen Stadtregierung noch mit Michael Ludwig als Wohnbaustadtrat durchgesetzt, dass bei der Bauordnungsnovelle eine kurzzeitige touristische Vermietung (also zB AirBnB) in Wohnzohnen unterbunden wird. „Das hat die SPÖ nicht einmal halbherzig in die Tat umgesetzt: Vor den Lockdowns gab es in Häusern in Wohnzonen ein reges Kommen und Gehen von Tourist*innen. Wir haben diese Information an die zuständigen Stellen des Magistrats weitergegeben, die Fälle wurden leider nicht nachverfolgt“, so Ellensohn. Im Gegenteil: Die Grünen Wien haben schon im Frühjahr auf der offiziellen, von der Wirtschaftskammer Österreich während des ersten Lockdowns eingerichteten Seite (openhotels.at) zahlreiche Angebote zur gewerblichen, kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen auch in Wiener Wohnzonen gefunden und diese gespeichert und dokumentiert.

„Das Interesse der Wiener SPÖ-Verantwortlichen und der Wirtschaftskammer im Sinne der Wiener Wohnungssuchenden tätig zu werden und diesen Missbrauch zu stoppen ist sehr gering. Vielmehr fördert die Wirtschaftskammer das Unwesen aktiv zum Leidwesen anderer Betriebe wie kleiner, regulärer Familienhotels und entzieht dem Wohnungsmarkt damit auch leistbare Wohnungen“, so Ellensohn. „Dieser Praxis muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Leistbares Wohnen ist ein Grundrecht und stellt den sozialen Zusammenhalt in Wien sicher. Wir fordern daher eine eine konsequente Durchsetzung dieser grün-roten Novelle der Bauordnung und ein rasches Eingreifen der Behörde, wo offensichtlicher Missbrauch getrieben wird und stellen gern unsere Unterlagen zur Verfügung“, so Ellensohn.

„Darüber hinaus schlagen wir nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie etwa OÖ oder Kärnten im Landtag ein Gesetz für eine Abgabe auf nicht dauerhaft bewohnte Wohnungen vor, mit dem von Wohnungseigentümer*innen eine Abgabe auf Wohnungen zu leisten ist, an denen kein Hauptwohnsitz besteht. Damit ist dann auch für die Baupolizei schnell klar, welche Wohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung steht und welche anderweitig verwendet wird – oder eben nicht“, schließt Ellensohn.

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