AK: Jetzt wird’s eng mit dem Kredit – Stundungen verlängern!

Kreditstundungen werden mit Anfang Februar fällig – AK will Verlängerung bis Ende Juni plus „Schutzschirm“ für BankkundInnen

Wien (OTS) – Die Kreditstundungen laufen Ende Jänner aus. Aber die Corona-Krise ist immer noch da – viele Menschen wird es finanziell schleudern, warnt die AK. Damit die Schuldenfalle nicht zuschnappt, braucht es verlängerte Kreditstundungen bis Ende Juni plus einen „Schutzschirm“ für BankkundInnen.

Eine halbe Million Menschen steht ohne Job da, Hunderttausende sind in Kurzarbeit, ihr Einkommen ist geschrumpft. Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite endet mit 31. Jänner. Zudem dürfen Banken Kredite und Kontoüberziehungen auch nicht fällig stellen, wenn KonsumentInnen ihre Kredite stunden ließen. Ein Ende der Corona-Krise ist nicht in Sicht – daher sind auch weiter Schutzmaßnahmen nötig. „Woher sollen die Menschen das Geld nehmen, wenn es schon eng ist?“, fragt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Mit dem niedrigen Arbeitslosengeld ist es sehr schwer, alle laufenden Kosten zu zahlen.“

Auch in der AK Konsumentenberatung suchen KonsumentInnen schon Hilfe – sie wollen wissen, ob die Kreditstundungen verlängert werden. Zgubic: „Wir erhalten täglich Anrufe von Menschen, die auch über den 31. Jänner eine weitere Kreditstundung benötigen – weil sie nach wie vor arbeitslos oder in Kurzarbeit sind.“

„Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite und Kontoüberziehungen soll bis zum 30. Juni verlängert werden“, verlangt Zgubic. „Zusätzlich zur Verlängerung der Stundungen ist ein rasches, umfassendes Schutzpaket nötig. Der ‚Schutzschirm‘ für BankkundInnen soll schon während der Stundung gelten.“ So soll der „Schutzschirm“ aussehen:

+ Zinsenstopp bei Stundungen: Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass während der Stundung keine Zinsen anfallen.
+ Einfach und schnell zu Stundungsvereinbarung: Banken sollen KonsumentInnen mit maßgeschneiderten Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen entgegenkommen.
+ Minus am Konto – fünf Prozent Corona-Sonderzins: Banken sollen nicht mehr als fünf Prozent verrechnen, wenn das Konto überzogen wird. Jetzt verlangen sie für ein Minus im Schnitt zwischen zehn und zwölf Prozent – das ist zu hoch! Zudem sollen die Banken auch auf Teilfälligstellungen (also Kürzungen von Überziehungsrahmen) verzichten.
+ Datenschutz bei Bonitätsdaten: Bei Kreditstundungen soll es keine Negativeinträge („Schwarze Punkte“) beim Kreditschutzverband oder Wirtschaftsauskünften geben.

Unbedingt schon nach dem Auslaufen des gesetzlichen Kreditstundungsrechts nötig:
+ Spesenverzicht, keine abrupten Kündigungen: Die Banken sollen auf Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten sowie keine abrupten Kreditkündigungen oder Fälligstellungen von Kontoüberziehungsrahmen veranlassen.
+ Privatkonkurs – rasch entschulden: Für Unternehmen soll durch eine EU-Richtlinie die Frist für die Entschuldung auf drei Jahre verkürzt werden – soll auch für Private gelten.

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
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