Bischöfe: Ab sofort FFP2-Masken und Zwei-Meter-Abstand in Kirchen

Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet – Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig

Wien (KAP) – Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste“ gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.

Die neuen Regelungen entsprechen – bis auf die beiden Neuerung – den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

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Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung

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