Anschober: Jetzt durch kluge Strategie Lebensmittelkennzeichnung durchsetzen

Schritt-für-Schritt-Strategie: Alle im Europarecht chancenreichen Kennzeichnungsschritte umsetzen anstatt hohes Risiko für Gesamtablehnung – Gastronomie braucht Transparenz

Wien (OTS) – Die breite Reaktion auf die vom Gesundheitsminister gestartete Initiative für eine verbindliche Kennzeichnung für Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung, die Rindfleisch oder Eier enthalten, wertet Rudi Anschober als positiv. „Jetzt kommt Bewegung in die Debatte. Viele Menschen wollen wissen, was ihnen aufgetischt wird. Und jede Maßnahme, die wir in Richtung mehr Transparenz beim Konsum von Lebensmitteln setzen können, wird von einem Großteil der Menschen in Österreich begrüßt. Sie nützt der Landwirtschaft, der regionalen Produktion, dem Klimaschutz und dem Tierwohl“, zeigt sich Anschober überzeugt.

Offen zeigt sich Minister Anschober für die Forderung des Bauernbund-Präsidenten, die Verordnung auch auf Obst und Gemüse auszuweiten. „Wenn wir hier zu einer praxistauglichen Regelung kommen und nicht nur bürokratische Hürden schaffen, dann werde ich diesen Vorschlag unterstützen und gerne aufnehmen“, so Anschober.

Für Irritation hingegen sorgt die Forderung einiger InteressenvertreterInnen, mit der Verordnung über die Empfehlungen des renommierten Rechtswissenschaftlers Professor Obwexer hinauszugehen und im gleichen Atemzug die Kennzeichnung in der Gastronomie außen vor zu lassen. „Unser Vorschlag bezieht sich auf das von meinem Haus und dem Landwirtschaftsministerium beauftragten Gutachten von Professor Obwexer. Wir haben uns an den Empfehlungen mit den größten Erfolgsaussichten orientiert. Denn ich will schnellstmöglich mehr Transparenz beim Konsum von Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung schaffen“, erklärt Anschober. Und weiter führt er aus, „dies kann man schwächen indem man in die Verordnung Dinge hineinschreibt, die nicht EU-Rechtskonform sind oder indem man Vorgaben weglässt, die nach dem EU-Recht notwendig sind. Beides erscheint mir der falsche Weg. Wir dürfen uns keine Zurückweisung erlauben, denn das würde für unser Anliegen auf lange Zeit einen schweren Rückschlag bedeuten. Sondern wir müssen mit dem Wissen der europarechtskonformen Bereiche Schritt für Schritt das Richtige anstreben und umsetzen. Beginnend mit den Bereichen der größten Chancen.”

Die Herkunftskennzeichnung von Rindfleischerzeugnissen und Eiern nur für einen Teil der Gemeinschaftsverpflegung vorzuschreiben, also beispielsweise die Gastronomie von dieser Verpflichtung auszunehmen, müsse laut Gutachten, „sachlich begründet sein. Andernfalls würde die Regelung die Systematik und Kohärenz nehmen. Dies hätte zur Folge, dass die Regelungen (…) allein aus diesem Grund unter das Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßigen Einschränkungen in Art 34 AEUV fiele“, also nicht rechtens wäre.

„Setzen wir einen ersten Schritt, der gute Erfolgsaussichten hat und lassen diesem dann weitere folgen. Hier ist mein Vorschlag nach einer Kennzeichnung von Rindfleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung inklusive Gastronomie sicher geeignet“, zeigt sich Anschober überzeugt. Das Beispiel Schweiz zeige, dass dies praktikabel ist und inzwischen auch von den Gastronomen geschätzt wird. „Eine Kennzeichnung auch in der Gastronomie entspricht einerseits dem Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten und ist andererseits gut für unsere Bäuerinnen und Bauern. Ich hoffe, dass sich meine Kollegin Ministerin Köstinger diesen Argumenten nicht verschließt“, so Anschober.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
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