Paketzusteller klagte mit Hilfe der AK Oberösterreich erfolgreich seine ihm zustehende Schwerarbeitspension ein

Linz (OTS) – Pakete mit dem Gesamtgewicht von rund einer Tonne musste ein Zusteller täglich den Kunden seines Unternehmens überbringen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wollte dies nicht als Schwerarbeit gelten lassen. Der Mann wandte sich an die AK, die für ihn vor Gericht ging. Mit Erfolg, denn das Gericht bestätigte, dass der Betroffene die Schwerarbeitskriterien erfüllt und die Zeiten somit als Schwerarbeitszeiten für eine spätere Schwerarbeitspension anzurechnen sind. „Schwer arbeitende Menschen verdienen unseren allergrößten Respekt. Eigentlich sollten sie sich diesen am Ende des Berufslebens nicht vor Gericht erstreiten müssen. Falls doch, unterstützt die AK gerne mit ihrem rechtlichen Knowhow“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Menschen, die über längere Zeit körperlich oder psychisch besonders belastende Tätigkeiten ausüben, können ihre Pension früher antreten. Voraussetzung ist, dass sie Schwerarbeit gemäß der Schwerarbeitsverordnung geleistet haben. Die PVA lehnte jedoch den Antrag auf Anerkennung seiner Tätigkeit als Schwerarbeit ab. Die Begründung: Er verbrauche nicht wie in der Schwerarbeitsverordnung vorgesehen mindestens 2.000 Kilokalorien an einem Arbeitstag.

Doch genau so sah der Berufsalltag des Mannes aus dem Bezirk Linz-Land aus. Denn der Paketzusteller hatte während seiner täglichen Tour rund 90 bis 120 Pakete mit einem Gesamtgewicht von rund einer Tonne an 50 bis 70 Kunden zuzustellen. Dabei gab es keine Gewichtsbeschränkung, sodass er auch Pakete mit einem Gewicht von mehr als 50 Kilogramm händisch heben und schlichten musste. Neben seinen Lieferdiensten musste er zudem noch jeden Morgen das Transportgut der ankommenden Lastkraftwagen im Lager der Firma entladen.

Gegen die Ablehnung der PVA klagte die AK Oberösterreich erfolgreich. Die Schwerarbeitsverordnung definiert anhand verschiedener Kriterien was unter „Schwerarbeit“ zu verstehen ist. Eines dieser Kriterien ist der Kalorienverbrauch im Rahmen der Arbeitstätigkeit. Das Gericht stellte fest, dass der Paketzusteller durch seine Tätigkeit an einem Arbeitstag durchaus mehr als die geforderten 2.000 Kilokalorien verbraucht und daher die Voraussetzung für den Erhalt der Schwerarbeitspension erfüllt hat.

„Schwer arbeitende Menschen verdienen unsere Wertschätzung. Das muss sich auch im Zugang zur Pension widerspiegeln. Und es kann nicht oft genug gesagt werden, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Pension – im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen – ohnehin zum allergrößten Teil über ihre Beiträge selbst bezahlen“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Arbeiterkammer Oberösterreich
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