Rotes Kreuz zu Abschiebefällen: Kindeswohl muss immer an oberster Stelle stehen

Rotes Kreuz sieht Aufholbedarf bei Schutz von Kinderrechten und unterstützt Einrichtung einer Kommission über Kinderrechte bei Asylentscheidungen

Wien (OTS) – Das Österreichische Rote Kreuz kritisiert heute den unzureichenden Schutz von Kinderrechten bei Asylentscheidungen und begrüßt die angekündigte Einrichtung einer Kommission über Kinderrechte bei ebendiesen. Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer bot den Verantwortlichen auch fachliche Unterstützung an.

„Die jüngsten Abschiebungen sind eine humanitäre Tragödie. Kinderrechte sind ohne Wenn und Aber umzusetzen. Das Kindeswohl muss bei allen behördlichen Entscheidungen an oberster Stelle stehen, dazu ist Österreich auch rechtlich durch die Internationale Kinderrechtskonvention verpflichtet“, sagt Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer.

„Kinderrechte müssen in Österreich besser geschützt werden. Das Rote Kreuz begrüßt daher die Einrichtung der Kommission. Wichtig ist dabei die Einbindung von unabhängigen Kinderrechtsexpertinnen und -experten“, fordert Präsident Schöpfer.

Das Österreichische Jugendrotkreuz setzt sich bereits seit über 70 Jahren für Kinder und Jugendliche ein. So ist das Jugendrotkreuz gemeinsam mit 45 weiteren Organisationen auch Mitglied des österreichischen Netzwerks Kinderrechte.

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