ANSCHOBER/NEHAMMER: Südafrikanische Mutation begrenzen, eingrenzen und Ausbreitung verhindern!

Strenge Kontrolle von Tests bei Ausreise aus Tirol. Verordnung tritt am 12. Februar 2021 in Kraft

Wien (OTS) – Am Freitag, dem 12.02.2021, tritt die COVID-19-Virusvariantenverordnung – COVID-19-VvV in Kraft.

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[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_63/BGBLA_
2021_II_63.html ]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_63/BGBLA_
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Es gibt aktuell ein starkes Auftreten der südafrikanischen COVID-19- Mutation in Tirol. Die südafrikanische Mutation ist bedrohlicher, weil bei Impfstoffen eine verminderte Wirkung zu befürchten ist, genaue Details sind in Klärung. Durch die vorliegende Verordnung wird zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen ein enges und entschiedenes Sicherungsnetz gegen eine starke Ausbreitung der südafrikanischen Mutation ausgelegt. Bei der am kommenden Freitag in Kraft tretenden Verordnung handelt es sich um auf 10 Tage beschränkte Präventionsmaßnahmen, um die Verbreitung dieser Corona-Mutation einzugrenzen.

Dazu Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Obwohl wir derzeit stabile Zahlen bei den Infektionen sehen, stehen wir mit der Zunahme von Mutationsfällen in ganz Europa vor einer besonderen Herausforderung. Mit der Ausbreitung der südafrikanischen Mutation droht auch ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen. Die Maßnahmen haben daher zum Ziel die Ausbreitung der südafrikanischen-Mutation zu begrenzen und einzuschränken, um die Bevölkerung vor weiteren Infektionen zu schützen. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam bewältigen, weshalb ich mich auch bei allen Beteiligten dafür bedanken möchte, dass wir hier als Team für die Gesundheit der Menschen arbeiten. Die vorliegende Verordnung ist das entscheidende derzeit umsetzbare Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Ausbreitung.“

Zur Umsetzung der Maßnahmen wird das Land Tirol seine Testmaßnahmen weiter verstärken.

Innenminister Karl Nehammer: „Die Polizistinnen und Polizisten leisten seit einem Jahr Herausragendes bei der Eindämmung der Pandemie. Sei es bei der Kontrolle notwendiger Quarantänemaßnahmen oder bei Kontrollen an den Grenzen. Die Polizei ist der Partner der Menschen in unserem Land und wird auch in Tirol zur Eindämmung der Virusausbreitung beitragen.“

Die Verordnung im Detail, die mit 12. Februar 2021, 00.00 in Kraft tritt:

Geltung der Regelung

Das Bundesland Tirol mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz, der Gemeinde Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.

Tests

Jede Person, die sich im Bundesland Tirol (mit Ausnahme der genannten Gebiete) aufhält, muss beim Überschreiten der Grenze einen negativen Antigen-Test oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser muss von befugten Stellen, wie etwa Teststraßen oder ÄrztInnen, ausgestellt werden. Diese Regelungen betreffen auch jene Personen, die die Grenze regelmäßig überqueren – zum Beispiel Menschen, die zur Ausübung ihres Berufs von oder nach Tirol pendeln.

Davon sind auch Menschen betroffen, die die Staatsgrenze von Tirol nach Deutschland oder Italien passieren möchten.

Ausnahmen

Von dieser Regelung ausgenommen sind:

* Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr

* Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp. Unerlässliche Stopps, wie zum Beispiel das Aufsuchen von Toiletten, sind möglich.

* Der Güterverkehr

* Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr

* die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Diese Ausnahmegründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden können, etwa durch Auftragsbestätigungen am Zielort für Gewerbetreibende, Vorweisen von Frachtpapieren oder Zugtickets.

Kontrollen

Die Polizei und das Bundesheer werden die Grenzen kontrollieren, inklusive Bahnverbindungen und Flügen. Bei Übertreten der Grenze ohne gültigem Test wird Anzeige erstattet und es droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.

Sozialministerium
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Innenministerium
Kommissär Harald Sörös, B.A., M.A.
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
Mobil: +43-(0)664-6143711
Herrengasse 7, 1010 Wien
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