BMJ/Kogler: „Unabhängige Untersuchungskommission zum 2. November bestätigt abschließend korrektes Handeln der Justiz“

Volle Transparenz und Aufklärung: Justiz hat Arbeit der Untersuchungskommission vollumfänglich unterstützt und veröffentlicht Abschlussbericht vollständig

Wien (OTS) – „Die unabhängige Untersuchungskommission zum Terroranschlag vom 2. November hat dem Justizministerium ihren Abschlussbericht übergeben. Im Sinne der Transparenz und lückenlosen Aufklärung haben wir den Bericht vollständig im Internet veröffentlicht. Das korrekte Handeln der Justiz im Vorfeld des Terroranschlags vom 2. November ist somit für alle nachvollziehbar“, so Vizekanzler und Justizminister in Vertretung Werner Kogler, heute, Mittwoch. „Uns war es besonders wichtig, die Arbeit der unabhängigen Untersuchungskommission bestmöglich und umfassend zu unterstützen und so für volle Transparenz und Aufklärung zu sorgen. Die Untersuchungskommission hat daher selbstverständlich umgehend einen vollständigen Einblick in alle Akten der Justiz erhalten.“

Bericht bestätigt gesetzeskonformes Handeln der Justiz

„Wie bereits der Zwischenbericht der Untersuchungskommission zeigt auch der Endbericht auf, dass die Bediensteten der Justiz korrekt, ‚gesetzmäßig‘ und ‚sinnvoll‘ gehandelt haben“, so Kogler. Kogler weiter: „Angesichts des im Kommissionsbericht festgestellten Versagens des Verfassungsschutzes, braucht es eine Neuaufstellung des BVT an Haupt und Gliedern. Wir brauchen ein unabhängiges, professionelles BVT mit den besten Köpfen und eine echte Kontrolle durch das Parlament, wie das auch überall anders in Europa längst üblich ist. Es muss durch strukturelle Rahmenbedingungen sichergestellt sein, dass diese Behörde keine parteipolitische Spielwiese mehr ist. Es geht um nichts weniger als die Sicherheit in diesem Land.“

Empfehlungen im Justizbereich teilweise bereits in Umsetzung

Darüber hinaus enthält der Bericht Empfehlungen an die Justiz. Diese betreffen insbesondere die bessere finanzielle und organisatorische Ausstattung der Deradikalisierungsarbeit und die Organisation der bedingten Entlassung sowie einen stärkeren Informationsfluss zwischen den Behörden. „Viele Empfehlungen decken sich mit den schon länger vorgesehenen Plänen im Justizministerium. Die Justiz hat nach dem Terrorattentat schnell reagiert und es wurden bereits Neuerungen auf den Weg gebracht“, so Vizekanzler Werner Kogler. Beispielsweise wurden bereits im ersten Teil des Antiterrorpakets Fallkonferenzen vorgeschlagen. Diese dienen der besseren Vorbereitung von bedingten Entlassungen und forcieren den Informationsaustausch zwischen den Behörden. In den Stellungnahmen zum Antiterrorpaket wurde diese Maßnahme durchwegs positiv gesehen. Ähnlich positiv sehen die Kommission und die Stellungnahmen zum Antiterrorpaket die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Strafvollzug. Diese und weitere Empfehlungen der Kommission werden jetzt geprüft.

Dank an Untersuchungskommission

„Ich danke der Untersuchungskommission unter dem Vorsitz von Professorin Zerbes für ihre wertvolle und unermüdliche Arbeit in den vergangenen Wochen. Mit ihrer Untersuchung ist ein wertvoller Beitrag zur Aufklärung gelungen“, so Vizekanzler und Justizminister in Vertretung Werner Kogler abschließend.

Download des Abschlussberichts:
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Bundesministerium für Justiz
Dr. Julian Ausserhofer
Pressesprecher
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