
NEOS: Die 3-Tages-Berichtspflicht kann Kogler mit einer simplen Weisung abschaffen
Stephanie Krisper: „Eine Maßnahme, die politische Einflussnahme sehr begünstigt, wäre morgen Geschichte, würden sich die Grünen nur drübertrauen.“
Wien (OTS) – „Es ist durchschaubar reaktiv, dass das Justizministerium nach dem alarmierenden Hilferuf von Christina Jilek im U-Ausschuss und der darauffolgenden medialen Kritik nun plötzlich Aktivität vorgaukelt und erklärt, man werde ,demnächst‘ die Berichtspflichten zurücknehmen, also das ,politische Korsett’ lockern“, sagt Stephanie Krisper, NEOS-Fraktionsführerin im U-Ausschuss. „Fakt ist: Um die 3-Tages-Berichtspflicht – die politische Einflussnahme und den Verrat von geplanten Zwangsmaßnahmen, beispielsweise Hausdurchsuchungen, besonders ermöglicht – zurückzunehmen, braucht es überhaupt keine Gesetzesänderung. Zadic hätte dies schon längst tun können, auch Minister Werner Kogler müsste jetzt nur eine simple Weisung erteilen – und die 3-Tages-Berichtspflicht wäre morgen Geschichte.“
In Wahrheit wisse Justizministerin Alma Zadic spätestens seit Mai 2020 im Detail verschriftlicht, dass und wie es der WKStA verunmöglicht wird, im größten Korruptionsverfahren der Gegenwart rasch und vor allem unabhängig zu ermitteln. „Dagegen unternommen hat Zadic nichts.“
Die Skepsis ist groß, dass die nun kolportierten „Reformpläne“ ehrlich gemeint sind. „Vielmehr scheint es eine Beschwichtigungspille zu sein, die wohl in Vorbereitung auf die Jilek-Befragung im U-Ausschuss als Krisenkommunikation vorbereitet wurde“, sagt Krisper. „Denn dem Parlament wurden die Pläne vorenthalten. Am 9. Februar erklärte Interimsminister Kogler nach zwei Monaten in einer parlamentarischen Abfragebeantwortung an mich noch, er könne uns aufgrund des ,unverhältnismäßig hohen Aufwands’ leider keine genaue Analyse der in diesem Verfahren erstatteten Berichte liefern. Zwei Tage später – wenn er medialem Gegenwind etwas entgegenhalten muss -kann er sie plötzlich für die Wiener Zeitung aus dem Hut zaubern. Schöne Versprechen befreien die WKStA aber nicht von der behindernden Berichtspflicht – für den ersten Schritt muss sich Kogler bloß über die Weisung drübertrauen, an der ihn auch die ÖVP nicht hindern kann.“
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