
AK Erhebung: Mermaid, Vintage oder doch Prinzessin? – Wer traut sich heuer?
Heiratsantrag zum Valentinstag? – Kosten für Brautkleid-Anprobe und Neben-leistungen erfragen – Rechtzeitig Termine im Geschäft buchen
Wien (OTS) – Corona hat uns jetzt fast ein Jahr im Griff und unser Leben auf den Kopf gestellt. Die Pandemie beschäftigt uns alle – und auch wenn die Pandemie eher weniger mit Romantik „am Hut hat“ oder gerade deshalb, wollen es manche heuer durch-ziehen und trauen sich. Die AK hat Preise und Serviceleistungen in 16 Wiener Brautläden erhoben: Wer sich um ein Brautkleid umschaut, sollte rechtzeitig einen Termin im Brautladen buchen, den tatsächlichen Endpreis fürs Kleid nachfragen und bedenken, dass die Brautkleider eine längere Lieferzeit haben können.
Zum Valentinstag einen Heiratsantrag? Wer jetzt seinen „Traum in Weiß“ sucht, sollte einiges beachten. Eine AK Erhebung zeigt: In allen Geschäften war eine Terminvereinbarung für die Brautkleid-Anprobe nötig. In zwei Geschäften kostete die Anprobe an einem Nachmittag während der Woche zwischen 90 und 100 Euro. Die Kosten werden aber beim Kauf eines Kleides vom Preis abgezogen. Wird der Anprobe-Termin storniert, wird der Betrag in beiden Geschäften in Form eines Gutscheines zurückbezahlt. In den anderen 14 Geschäften ist die Anprobe kostenlos. Bedenken sollten künftige Bräute, dass die durchschnittliche Lieferzeit fürs Kleid zwischen drei bis vier Monate dauern kann.
Zu den Brautkleiderpreisen – je nach Modell zwischen 500 und 4.500 Euro, Exklusivmodelle teurer – kann noch ein Servicepauschale für normale Änderungen, Aufbewahrung und Aufbügeln dazukommen.
Damit es mit der Brautkleid-Anprobe klappt:
+ Termin rechtzeitig buchen: Machen Sie den Termin für Ihre Brautkleid-Anprobe sicherheitshalber gut sechs Monate vor dem Hochzeitstermin aus. Bedenken Sie Termin-Wartezeiten sowie Lieferzeiten fürs gewählte Kleid (zwischen drei bis vier Monate) und etwaige nochmalige Änderungen vor dem Fest, falls sich Ihr Gewicht verändert hat.
+ Alle Kosten erfragen: Fragen Sie nach, ob die Brautkleid-Anprobe etwas kostet, ob die Kosten dann beim Kauf eines Kleides abgezogen werden, und ob Sie für Nebenleistungen (etwa Änderungen) zahlen müssen.
+ Achtung, Gutschein: Bei gebuchter kostenpflichtiger Anprobe und Stornierung des Termins kann Ihnen der Betrag in Form eines Gutscheines zurückbezahlt werden. Er-kundigen Sie sich, wie lange der Gutschein gilt.
+ „Ohne Freundin“: Während der Corona-Pandemie dürfen Sie in manchen Brautmoden-Geschäften aus Sicherheitsgründen nur eine Person zur Anprobe mitnehmen.
SERVICE: Die AK Erhebung „Brautkleider/Anprobekosten/Serviceleistungen“ finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/brautkleider.
Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
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