NEOS kritisieren Aussagen zu vermeintlichen „Justiz-Leaks“

Stephanie Krisper: „Die Justiz hat das Gegenteil von Interesse daran, einem Beschuldigten vor einer Hausdurchsuchung öffentlich mitzuteilen, dass er beschuldigt ist.“

Wien (OTS) – „Das Narrativ, die Justiz habe den Blümel-Beschuldigtenstatus geleakt, ist absolut unlogisch“, sagt NEOS-Aufdeckerin Stephanie Krisper zu den erneuten Versuchen der ÖVP, die Justiz, allen voran die gegen sie ermittelnde WKStA, zu diskreditieren. Umso überraschter ist Krisper, dass auch Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff in der heutigen APA von „offensichtlichen Justiz-Leaks“ spricht.

Man wisse doch ganz genau, wie die Information, dass Finanzminister Gernot Blümel in Sachen Novomatic als Beschuldigter geführt wird, in die Medien gelangen konnte, so Krisper. „Nämlich so wie immer:
Entweder durch Anwältinnen oder Anwälte mit Aktensicht – die sich im Gegensatz zur Justiz auch nicht strafbar machen, wenn sie Akten leaken – oder durch den U-Ausschuss.“

NEOS-Recherchen unmittelbar nach der Veröffentlichung hätten ergeben, dass das am Dienstag von Dossier veröffentlichte Dokument seit 2. Februar im Aktenbestand des U-Ausschusses war. Krisper: „Der Beschuldigtenstatus hätte also theoretisch allen Fraktionen bekannt sein können. Käme das veröffentlichte Dokument direkt aus dem Untersuchungsausschuss, hätte es allerdings ein Wasserzeichen der leakenden Fraktion. So wie damals, als die ÖVP einen Sachstandsbericht der SOKO, der die WKStA in einem schlechten Licht dastehen ließ, an die Medien gespielt hat.“

Dementsprechend, so Krisper, könne man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass einer der Anwälte der vielen – meist klar ÖVP- oder FPÖ-nahen – Beschuldigten den Akt geleakt hat – „aus welchem Interesse heraus auch immer. Wer bei realitätsnaher Betrachtung am wenigsten Interesse hatte, dass der Beschuldigtenstatus vor der Hausdurchsuchung bekannt wird, ist die Justiz. Wenn Präsident Wolff also zurecht kritisiert, dass Blümel – angeblich – aus den Medien erfahren hat, dass er beschuldigt wird und eine Hausdurchsuchung unmittelbar bevorsteht, möge er diese Kritik in den eigenen Reihen äußern. Und alle, insbesondere die ÖVP, mögen aufhören, den Staatsanwälten oder Richtern implizit Amtsmissbrauch zu unterstellen.“

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