Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

Gesetz, mit dem das Wiener Fischereigesetz geändert wird

Der Entwurf ist im Internet auf der Seite

[www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm]
(http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm)

abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 22. Februar 2021 bis 5. April 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail – Adresse gesendet werden:
[post@ma58.wien.gv.at] (post@ma58.wien.gv.at)
oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss)

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01 4000-81081
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