
AK-Konsumentenschutz: Mehr als eine halbe Million Euro für Kärntner zurückgeholt
54.423 Kärntner haben 2020 die kostenlose Beratung des AK-Konsumentenschutzes beansprucht und sich damit exakt 530.902 Euro gesichert.
Klagenfurt (OTS) – 54.423 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich vergangenes Jahr mit Fragen und Problemen an den AK-Konsumentenschutz gewandt. Davon wurden 26.412 Anfragen per Mail, Brief oder Fax beantwortet (48,5 Prozent). 23.734 Anfragen (43,6 Prozent) konnten am Telefon erledigt werden. 4.277 Personen (7,9 Prozent) kamen zu persönlichen Beratungsgesprächen in die AK. Die AK brachte Konsumenten damit insgesamt 530.902 Euro zurück.
Kostenlos für alle Kärntner
Der Pandemie geschuldet, war der Bedarf der Konsumenten nach seriöser Information zur Lösung ihrer Probleme enorm. Entsprechend wurden auch die Schwerpunkte auf der Homepage laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst. „Möglich war all das durch viel Flexibilität und schnelles Handeln: Die Konsumentenberatung hat frühzeitig reagiert, das Beratungsangebot ausgebaut und laufend an die Bedürfnisse der Mitglieder angepasst“, sagt Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes in Kärnten.
„Unabhängig davon, ob man AK-Mitglied ist oder nicht, kann jede Kärntnerin und jeder Kärntner das kostenlose Service des Konsumentenschutzes – mit finanzieller Unterstützung vom Land Kärnten – in Anspruch nehmen“, unterstreicht Goach und verweist auf die Statistik: „Rund zwei Drittel der Rat- und Hilfesuchenden sind keine AK-Mitglieder.“
Reisethemen um 300 Prozent erhöht
Besonders zu Beginn der Krise bereiteten unzählige Anliegen rund um bereits gebuchte bzw. bezahlte Reisen den Menschen großes Kopfzerbrechen. 14.266 Anfragen, das sind 26,2 Prozent der Gesamtnachfrage, entfielen auf diesen Bereich. „Im Vergleich zum Jahr 2019 haben sich Reiseanfragen von 3.500 auf über 14.000 erhöht, was einem Anstieg von 307,6 Prozent entspricht!“, rechnet Achernig vor.
Mehr Sicherheit für Konsumenten
Für viele abgesagte Flüge, Reisen oder Veranstaltungen wurden den Kärntnern als Ersatz Gutscheine angeboten. „Egal ob Gutscheine aufgrund gesetzlicher Regelungen ausgestellt oder auf freiwilliger Basis angenommen wurden: Es muss Rechtssicherheit gelten. Für den Fall einer Insolvenz des Veranstalters oder der Airline muss gesetzlich sichergestellt werden, dass die Gutscheine für die Konsumenten nicht verloren sind“, fordert Goach.
Problembereich Wohnen
Mit 16.460 Anfragen (30,2 Prozent) stellte der Bereich Wohnen – wie schon in den Jahren davor – den Spitzenreiter dar. „Vorrangig ging es um Abrechnungen der Betriebs- und Heizkosten, den Wohnungszustand bei Rückgabe, Maklerprovision, die Kautionen aber auch die Berechnungen der Miete und der Finanzierungsbeiträge der Gemeinnützigen Genossenschaften“, erklärt Achernig.
„Im Rahmen der Aktion ‚Betriebskostencheck‘, die wir ebenfalls jedes Jahr mit finanzieller Unterstützung des Landes Kärnten anbieten, haben uns 1.829 Kärntner ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung zur Überprüfung anvertraut. Der Pandemie geschuldet hat die AK mehr als zwei Drittel der Beratungen über ein eigens eingerichtetes Onlineportal abgewickelt. Persönliche Beratungen wurden von 30 auf 40 Minuten aufgestockt. In über 400 Fällen erhob die AK Einspruch gegen die Abrechnung“, präsentiert Goach weitere Zahlen.
AK-Beratungsstatistik
Die Beratungen zum klassischen Konsumentenschutzthema Kauf erfolgten 6.290-mal (11,6 Prozent). 6.234 Klienten (11,5 Prozent) stellten Anfragen zum Thema Dienstleistungen. Auch Fragen rund um das Thema Telekommunikation kamen 2.645-mal (4,9 Prozent) auf das Tableau. Die Themen Versicherungen wurden 2.294-mal (4,2 Prozent), sonstige Anfragen 2.262-mal (4,2 Prozent) behandelt.
Kreditstundungen spesen- und zinsenfrei stellen
Zum Thema Geld wurden 2.162 Anfragen (4 Prozent) gestellt. „Mit 31. Jänner ist die Kreditstundung ausgelaufen. Um Kreditnehmer mit Zahlungsschwierigkeiten zu entlasten, müssen die Stundungen spesen-und zinsenfrei sein und jedenfalls bis Jahresende verlängert werden“, fordert Goach weiter.
3,3 Prozent aller Anfragen (1.810) entfielen auf Sport und Freizeit. „Vielfach ergaben sich hier Fragen zur Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Absagen von Konzerten oder Kulturveranstaltungen. Ob Fitness und Yoga, Personal Training oder Sportkurse für Kinder: Anbieter dieser Aktivitäten konnten zu Beginn der Pandemie keine Leistungen mehr erbringen. Bei Dauermitgliedschaften oder Freizeitdienstleistungen entfiel für den entsprechenden Zeitraum der Beitrag und bereits geleistete Zahlungen konnten zurückgefordert werden“, beschreibt Achernig die Rechtslage.
Hilfe zur Selbsthilfe
Mit Preisvergleichen und Produkttests ersparte der Konsumentenschutz Verbrauchern im Jahr 2020 Zeit und Geld:
Pellets-Preisvergleich, Heizölbarometer, Lebensmittelerhebung sowie diverse Preiserhebungen in Kooperation mit dem VKI. Neben der Beratungstätigkeit bietet der AK-Konsumentenschutz aber auch Hilfe zur Selbsthilfe. Zahlreiche Rechner, Lehrvideos, Ratgeber, Musterbriefe sowie Tarifrechner für Internet, Festnetz und Handy findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/konsument.
Außerdem verfügbar: Kostenlose Broschüren (online) und am Bestelltelefon: 050 477-2823.
Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at
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