Gasselich/Hungerländer: Konsequenzen bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften müssen fortgesetzt werden

Jegliche Beweise sind genau zu prüfen und mögliche Konsequenzen rasch umzusetzen – VP-Anfrage an Stadtrat Wiederkehr

Wien (OTS) – Das geltende österreichische Staatsbürgerschaftsrecht lässt grundsätzlich keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. In einem Bericht im heutigen „Kurier“ wird auf eine offizielle Liste der türkischen Wahlkommission verwiesen, die Informationen darüber geben sollte, ob Auslandstürken bei der türkischen Präsidentschaftswahl wahlberechtigt seien. Die MA 35 verwendet dies jetzt als Beweis für den Entzug möglicher illegaler türkischer Doppelstaatsbürgerschaften. „Die österreichische Staatsbürgerschaft ist etwas Exklusives. Die klare gesetzliche Regelung lautet, dass es grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft gibt. Wer sich im Nachhinein eine zweite beschafft, der umgeht eindeutig das Gesetz,“ so der Verfassungssprecher der neuen Volkspartei Wien, Patrick Gasselich und die Integrationssprecherin der neuen Volkspartei Wien, Caroline Hungerländer.

„Die zuständige Wiener Einwanderungsbehörde MA 35 muss deshalb genauso wie bei den medial aufgekommenen Verdachtsfällen jegliche Sachverhalte unter Einhaltung aller rechtsstaatlichen Kriterien auch in Zukunft so schnell als möglich aufklären und auch gegebenenfalls Konsequenzen setzen“, so Gasselich und Hungerländer weiter. Die Staatsbürgerschaft ist ein wichtiges Instrument und eine exklusive Verbindung zu Österreich. Doppelstaatsbürgerschaften sind grundsätzlich verboten und das vollständige Einhalten dieser Regelungen ist ebenfalls ein wichtiger Teil einer vollständigen Integrationstätigkeit. Die Klärung solcher Sachverhalte ist auch aus diesem Grund maßgeblich und die Wiener ÖVP wird deshalb auch eine Anfrage an den zuständigen Stadtrat Christoph Wiederkehr richten.

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