Forderung: Anpassung der Auflagen zur Wiedereröffnung von Yogastudios

Yogabranche vor dem Ruin; Bundesregierung zum Dialog und sofortigen Handeln aufgefordert!

Österreich/Wien (OTS) – Wir wenden uns an Sie, sehr geehrte Bundesregierung: Unserem Berufsstand geht nach zehn Monaten Betriebssperre und der nun geplanten Auflage zur Wiedereröffnung mit der „20m2/Person“-Regel endgültig der Atem aus. Wir fordern Sie dringend auf, mit uns vernünftig und realitätskonform in Dialog zu treten, um sinnvoll nachzubessern und Yogabetriebe vor dem wirtschaftlichen Ruin zu schützen.

Uns ist der Ernst der Lage bewusst – aus beiden Blickwinkeln. Ihnen auch? Wir wollen Yogaausübenden und -lehrenden eine sichere Umgebung bieten und dabei wirtschaftlich überleben. Dementsprechend wurden von uns Hygiene- und Sicherheitskonzepte ausgearbeitet, die an jede Räumlichkeit adaptierbar und gleichzeitig wirtschaftlich rentabel sind. Lösungen, die „niemanden zurücklassen“ (Sie erinnern sich?) können nur gemeinsam erarbeiten werden. Holen Sie uns endlich mit ins Dialog-Boot!

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der geplanten Maßnahmen ab 19. Mai bedeuten, dass ein Großteil der Yogabetriebe zur Schließung gezwungen sein wird. Sie, liebe Bundesregierung, nehmen damit leichtfertig in Kauf, dass ein relevanter Gesundheitsfaktor mit rund 800.000 Yogapraktizierenden sowie zahlreiche Existenzgrundlagen einfach weggewischt werden. Gesund sein und bleiben bedeutet nicht nur zu Hause zu sitzen bzw. zu arbeiten. Zur Gesundheit gehören auch ein vitaler Körper und Geist, was der grundlegenden Philosophie von Yoga entspricht.

Auflagen vs. Realität

Seit Monaten werden zigtausende Euros für die Miete leerstehender Räume aufgewendet. Schon jetzt reichen Rücklagen, Hilfszahlungen und Mietreduktionen dafür nicht aus. Bei der bevorstehenden Öffnung fällt das Betretungsverbot und somit wird wieder die volle Miete fällig. Wenn pro Person 20m2 zur Verfügung stehen müssen, ist in einem Raum mit 50m2 (realistisches Szenario für viele Yogabetriebe) ausschließlich Einzeltraining erlaubt. Wir laden Ihren Finanzminister gerne auf eine persönliche Yogastunde ein, bei der er uns bitte vorrechnet, wie wir diese Kosten tragen sollen. Unsere Auslastung wird bei 6 bis 15 Prozent sein. Hinzu kommt, dass die Sommermonate üblicherweise für Indoor-Sportstätten als Nebensaison gelten. Verluste können somit noch weniger abgefedert werden. Wie sollen wir uns aus der Krise herausarbeiten? Unterstützen Sie uns weiterhin mit Ausfallzahlungen?

„Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen“

Nein, Outdoor-Yoga ist keine ausschließliche Lösung, denn einerseits verfügen nur wenige Studios über einen Freiluft-Bereich. Andererseits verbieten Wiener Bundesgärten Yogastunden auf ihrem Gelände, ebenso die Stadt Salzburg in Parks.

Suche: AnsprechpartnerIn, Biete: Sinn für Realität

Seit Beginn der Pandemie drücken sich die Ministerien um die Zuständigkeit für unsere Berufsgruppe. Auf unzählige Anrufe und E-Mails verweist jedes Büro aufs jeweils andere Ministerium. Wir brauchen eine konkrete Anlaufstelle, um u.a. folgendes klar darzulegen und in Dialog treten zu können:

Yoga unterscheidet sich von Mannschafts-, Kampf- oder Fitnesssportarten und braucht daher eine gesonderte Anpassung, denn:

* Keine Verwendung von Sportgeräten

* Kein Körperkontakt

* Abstand ist gewährleistet

* TeilnehmerInnen bleiben auf ihrer Matte und atmen durch die Nase

Vergleich der Regelungen in anderen EU-Ländern

In Spanien ist seit Herbst (mit Ausnahme einer 4-wöchigen Pause zur Weihnachtszeit) das Üben in adaptierter Weise erlaubt.

In der Schweiz ist das Yogieren seit April wieder möglich.(Wert lt. WHO per 19.4: 14.385, Vgl. Österreich Stand 26.4: 13.195, 3.5.:
1.732).

In Norwegen ist das Üben seit April erlaubt.

In Österreich ist der Präsenzunterricht ersatzlos und ideenlos gestrichen.

(Quelle Covid-Zahlen:
https://covid19.who.int/region/euro/country/at)

Wir fordern die Bundesregierung JETZT und noch vor dem 19. Mai zu einem längst überfälligen Dialog bezüglich grundsätzlicher Rahmenbedingungen, speziell der Anpassung der „20m2/Person“-Auflage zur Wiedereröffnung auf.

Verantwortungs- und sinnvolle Lösungen und Konzepte liegen bereit.

Astrid Wiesmayr, Tel. +43 699 816 33 818
YogaUnion Interessenvertretung österr. Yogalehrende
www.yogaunion.at; office@yogaunion.at

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