EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

05.05.2021

Rath Aktiengesellschaft

1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306
Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 9:30 Uhr, im K47, Franz Josefs Kai 47, 1010 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein. Die Veranstaltung wird unter strenger Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften abgehalten.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2020
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2020
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 12. Mai 2021 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,

* Corporate-Governance-Bericht,

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

* Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats,

* Vorschlag für die Gewinnverwendung,

* Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2020;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 12. Mai 2021 außerdem im Internet (www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2021 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Mai 2021 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-group.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2021 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Mai 2021 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

* per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015 Wien

* per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

* per E-Mail: RathHV2021@nhp.at

* per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer,

* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2021 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache ent­gegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Haupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der Haupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:

* Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations, Walfischgasse 14, A-1015 Wien

* per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

* Per E-Mail: RathHV2021@nhp.at [RathHV2021@nhp.at], wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

* Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben)

* Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com [http://www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen] abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

SICHERHEITS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN
Die oberste Prämisse bei der Hauptversammlung ist der Schutz der Gesundheit aller Teilnehmer. Der Vorstand bittet daher um Verständnis, dass zur Minimierung des Verbreitungsrisikos von COVID-19 entsprechende Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, deren Einhaltung Voraussetzung für die Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung als Präsenzversammlung sind:

1. Der Vorstand behält sich ausdrücklich vor anzuordnen, dass für die Teilnahme an der Hauptversammlung ein registriertes negatives SARS-CoV-2 Testergebnis erforderlich ist. Bei Antigen-Tests darf die Abnahme nicht älter als 48 Stunden, bei molekularbiologischen Tests nicht älter als 72 Stunden vor Beginn der Hauptversammlung zurückliegen.
Wir bitten um Verständnis, dass Selbsttests nicht akzeptiert werden können. Die vorgenannte Testpflicht gilt auch für Teilnehmer, welche bereits eine (wenn auch nur teilweise) COVID-19 Schutzimpfung erhalten haben. Die Testergebnisse sind bei Ausgabe der Stimmkarte vorzuweisen.

2. Sämtliche Teilnehmer sind während der gesamten Dauer der Hauptversammlung sowie bei Betreten und Verlassen des Versammlungsortes verpflichtet, einen Mund-Nasenschutz in Form einer FFP2-Maske zu tragen und den gesetzlichen Mindestabstand zu anderen Teilnehmern einzuhalten.

3. Das traditionelle Buffet entfällt.

4. Wie im gegenständlichen Einladungsschreiben erwähnt, besteht die Möglichkeit, für die Hauptversammlung einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen, welcher namens des Vollmachtgebers das Stimmrecht ausüben und Fragen stellen kann.

Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abhaltung einer Hauptversammlung in Präsenzform auf Grund der aktuellen Situation rasch ändern können, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung (auch kurzfristig) abzusagen und zu verschieben.

Wien, im Mai 2021 Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Anhänge zur Meldung:
———————————————-
http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10716308/0/Einladung_Hauptversammlung_32.pdf

Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender