Silvan zu Volksanwaltschaftsbericht: „Coronakrise fordert auch Volksanwälte!“
SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher spricht sich für eine Ausweitung der Prüfkompetenz aus
Wien (OTS/SK) – Die Volksanwaltschaft hat heuer insgesamt drei Jahresberichte für 2020 präsentiert, berichtet SPÖ-Volksanwaltssprecher Rudolf Silvan. Aufgrund der speziellen Covid-Situation widmet sich ein eigener Bericht der Coronakrise. „Für die Volksanwälte und die MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft stellt dies eine besondere Herausforderung dar, der COVID-Bericht wurde zusätzlich zu den Berichten über die präventive Menschenrechtskontrolle und über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung erstellt“, erklärt der Abgeordnete zum Nationalrat. Insgesamt haben die Volksanwaltschaft im Jahr 2020 über 18.000 Beschwerden rund um den Bereich der öffentlichen Verwaltung erreicht, davon fielen über 12.000 Beschwerden in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. ****
Silvan: „Die Volksanwaltschaft unterstreicht mit ihren Jahresberichten die Wichtigkeit ihrer Tätigkeit, deshalb setze ich mich für eine Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft analog jener des Rechnungshofes ein!“
Eine zusätzliche Herausforderung zur Bearbeitung der Beschwerden über Corona-Maßnahmen stellte für die Volksanwaltschaft die präventive Menschenrechtskontrolle während der Pandemie dar. Hier galt es für die Kommissionen der Volksanwaltschaft, die Balance zu finden zwischen der wichtigen Kontrolltätigkeit und der notwendigen Reduktion der persönlichen Kontakte, insbesondere der Kontakte mit vulnerablen Gruppen. Silvan: „Dies ist der Volksanwaltschaft sehr gut gelungen, denn beim Kontakt zwischen Heimbewohnern und Kommissionsmitgliedern traten weder SARS-CoV-2-Infektionen auf, noch wurden nach Besuchen der Volksanwaltschaft Quarantänemaßnahmen notwendig, da die wichtige Kontrolltätigkeit unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen fortgeführt wurde.“
Das Tätigkeitsfeld der Volksanwaltschaft ist umfangreich. So forderte Volksanwalt Bernhard Achitz vor kurzem eine Reform des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, um Eltern das Leben leichter zu machen, denn die aktuelle Regelung sei „nicht bürgerinnen- bzw. bürgerfreundlich“. Laut Volksanwaltschaft kommt es zu Härtefällen, in denen Eltern 1.300 Euro zurückzahlen mussten, die zwar alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zeitgerecht durchgeführt, aber nicht alle Bestätigungen rechtzeitig an die Krankenkasse geschickt haben. Silvan: „Hier benötigen wir dringend eine bürgerfreundlichere Lösung!“
Unter vielen anderen Beschwerden werden von den Volksanwälten zum Beispiel Beschwerden über Corona-Maßnahmen, über die zu geringe Auszahlung von Coronahilfen, über die lange Verfahrensdauer bei Hinterbliebenenpensionen oder Beschwerden zu Pflegegeldeinstufungen geprüft. Immer wieder ist auch die, trotz der Kassenfusion nicht erfolgte, Leistungsharmonisierung der Kassenleistungen ein Thema für BürgerInnen. „Viele Beschwerden, die aufgrund der Corona-Maßnahmen und -Hilfen eingelangt sind, sind vor allem den unklaren COVID-Regelungen und der schwammigen Kommunikation der Regierung geschuldet und wären vermeidbar gewesen“, so Silvan abschließend. (Schluss) sd/lp
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