AK: „Abgespeckt“ – Fitnesscenter machten trotz Corona-Trainingspause Geldbörsel schlank!

Fitnessstudios kassierten trotz Sperre Beiträge und Servicepauschalen – AK klagte – Weitere Verfahren anhängig

Wien (OTS) – Seit 19. Mai haben Fitnessstudios wieder ihre Türen geöffnet. Viele Fitnessstudios machten während der Corona-Trainingspause „keine gute Figur“ – sie haben weiterhin Mitgliedsbeiträge eingehoben. Täglich landen mehrere Beschwerden von KonsumentInnen in der AK KonsumentInnenberatung. Die AK hat in drei Fällen die unzulässig verlangten Mitgliedsbeiträge und auch die zu Unrecht abgebuchten Servicepauschalen geklagt und insgesamt rund 620 Euro zurückgeholt. Weitere Musterverfahren und Verbandsklagen laufen noch.

Die zwei von der AK geklagten Fitnesscenter haben nach einer AK Klage sämtliche Beträge an die KonsumentInnen zurückgezahlt: In einem Fall waren das rund 301 Euro, in den beiden anderen rund 154 und 164 Euro.

Die geschlossenen Fitnessstudios waren ein großes Thema in der AK KonsumentInnenberatung, die Beschwerden der KonsumentInnen über die gängige Praxis der Fitnesscenter im Lockdown rissen nicht ab: Seit dem ersten Lockdown gab es alleine bei der AK Wien dazu rund 3.500 Anfragen. Trotz geschlossener Pforten buchten viele Fitnesscenter weiterhin die Mitgliedsbeiträge ab. „Da das Unternehmen aufgrund höherer Gewalt seine Leistung nicht erbringen kann, müssen auch die KonsumentInnen nicht zahlen“, erklärt AK KonsumentInnenschützer Martin Goger. „Auch eine vertragliche Grundlage für die Abbuchungen während der Schließung gab es in der Regel nicht.“

Viele Fitnesscenter vertraten gegenüber ihren KundInnen aber die Ansicht, dass die Beiträge auch ohne Gegenleistung weiter zu zahlen sind und sich die Mitgliedsverträge wegen der Schließung automatisch verlängern. KonsumentInnen sollen also um viele Monate länger an den Vertrag gebunden sein als ursprünglich ausgemacht war. Damit waren KonsumentInnen aber oft nicht einverstanden und wandten sich an die AK. „Auch für diese Vorgangsweise gibt es keine gesetzliche und in der Regel auch keine rechtswirksam vereinbarte vertragliche Grundlage. Ohne Zustimmung der KundInnen kann das Unternehmen nicht einfach den Vertrag ändern“, betont Goger. Mit Hilfe eines Musterbriefes der AK KonsumentInnenschützer können KonsumentInnen die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.

Bei Abschluss von Verträgen und auch während der Vertragslaufzeit verrechnen Fitnessstudios oft auch Pauschalen, etwa „für die Verwaltung“ oder für die Ausstellung der Zugangskarte oder des Chipbandes. „Damit wollen sie den effektiv zu zahlenden Gesamtpreis verschleiern“, sagt Goger. Ein Beispiel: Ein Fitnesscenter wirbt mit einem günstigen Mitgliedsbeitrag von 24,90 Euro. Unter Berücksichtigung der zusätzlich verrechneten Pauschalen zahlen KonsumentInnen im ersten Vertragsjahr umgerechnet 31,53 Euro monatlich. Die Verrechnung solcher Pauschalen ist rechtswidrig, weil entweder keine Gegenleistung dafür geboten wird oder als Rechtfertigung für diese Zahlungen nur solche Leistungen angeführt werden, die vom Unternehmen ohnehin aufgrund des Vertrags typischerweise geschuldet werden, etwa eine Zugangsmöglichkeit zum Fitnesscenter in Form einer Karte oder eines Chips oder einer kurzen Erklärung, wie die Geräte funktionieren.

Die AK hat noch Musterverfahren laufen und mehrere Verbandsklagen gegen Fitnesscenter eingebracht. Dabei geht es um rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (etwa auch um die Vereinbarung überlanger Vertragsbindungen und Kündigungsfristen und die Verrechnung der genannten Pauschalen).

SERVICE: Hier geht’s zum Musterbrief:
https://wien.arbeiterkammer.at/fitnesscenter

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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