
FPÖ – Kickl: Grüner Pass ist gesundheitspolitische Beweislastumkehr
Klubobmann warnt vor Gesundheitskommunismus – Bundespräsident darf Gesetz zur Schuldenunion nicht unterschreiben
Wien (OTS) – In seiner heutigen Pressekonferenz, die er gemeinsam mit Universitätsprofessor Dr. Michael Geistlinger von der Uni Salzburg abhielt, nahm FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl Stellung zu den Themen Grüner Pass und Schuldenunion. Beide Bereiche würden einen Paradigmenwechsel darstellen, Grund- und Freiheitsrechte von Individuen, aber auch von Nationalstaaten würden beschnitten.
Kickl bezeichnete die Einführung des Grünen Passes als Gesundheitskommunismus und unglaublichen Sündenfall. Die Regierung versuche, ihn mit ihrem Rollkommando-Parlamentarismus durchzupeitschen. Aber es gehe hier um ganz große Bereiche des Datenschutzes und um massive Eingriffe in unsere Grund- und Freiheitsrechte. „Und dieser ministeriale Entwurf, wo das alles geregelt ist, bekommt dann eine Begutachtungsfrist von genau einer Woche“, kritisierte Kickl. Normalerweise werde die Kritik, die im Begutachtungsverfahren offenkundig werde, im Ministerialentwurf eingearbeitet, woraus dann eine entsprechende Regierungsvorlage entstehe, die dann in einem Ausschuss breit diskutiert werde und dann ins Plenum zur Beschlussfassung komme.
Hier aber umgehe die Regierung die normale Debatte im Ausschussverfahren, was aber anständiger und solider Parlamentarismus wäre. „Das ist nicht parlamentarisches Sein, das ist parlamentarischer Schein, der hier zum wiederholten Mal zur Anwendung gebracht wird“, betonte Kickl. Es zeige auch, dass die Worte des Bundeskanzlers gerade im Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Parlament nichts wert seien. Aber nicht nur technisch, auch inhaltlich „ist das, was hier auf uns zukommt, dramatisch, das ist keine Übertreibung“, so der Klubobmann. Mit dem Beschluss des grünen Passes werde die „neue Normalität“ im Gesundheitsbereich etabliert. Dies bedeute, dass der Begriff gesund abgeschafft sei. An seine Stelle trete ein Zustand, den man beschreiben müsste als potenziell ansteckend und immer mit der Notwendigkeit ausgestattet, seine Ungefährlichkeit zu beweisen.
„Das ist eine gesundheitspolitische Beweislastumkehr“, warnte Kickl. „Sie gelten nicht als gesund, sondern Sie gelten immer als potenziell krank und müssen dann immer Schritt für Schritt für einen bestimmten Zeitraum beweisen, dass Sie nicht gesundheitsgefährdend sind.“ Dies sei ein System, in dem die Freiheit des Einzelnen, seine Grund- und Freiheitsrechte beschnitten würden mit dem Argument, dass es dem Wohle der Allgemeinheit diene. „Das ist dann die berühmte Volksgesundheit, die immer herhalten muss. Das Paradoxe dabei ist nur, dass die Mehrheit, die hier geschützt werden soll, überhaupt nicht von Corona betroffen ist“, meinte der freiheitliche Klubobmann. „99,7 Prozent der Bevölkerung haben mit der Krankheit Covid-19 oder mit Corona überhaupt nichts zu tun.“ Die Corona-Müdigkeit der Menschen werde ausgenutzt, in Wahrheit finde ein riesiger Betrug statt. Es gehe hier nicht um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern um Kontrolle, Überwachung und Steuerung.
Kickl widmete sich auch der Einführung der Schuldenunion unter dem schönfärberischen Titel des EU-Eigenmittelbeschlusses und zog Parallelen zum Grünen Pass. „Wir haben auf der einen Seite eine Entrechtung des Bürgers und auf der anderen Seite eine Entrechtung des Nationalstaates, der in ganz maßgeblichen Kompetenzen beschnitten wird.“ Wenn man dieses Herausbilden eines europäischen Zentralstaates kritisiere, gelte man als unsolidarisch und als schlechter Europäer. „Auf der einen Seite werden die Menschen an die Kette des QR-Codes des grünen Passes genommen. Auf der anderen Seite werden die Staaten an die Kette der Schuldenunion genommen.“ Und in beiden Bereichen gebe es ganz massiven Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte und in unsere Verfassung.
Eigentlich wäre der Bundespräsident gefordert, dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung zu machen. Denn bei der Einführung der Schuldenunion handle es sich um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung, die die Notwendigkeit einer Volksabstimmung über diese Materie nach sich ziehe. Wer dem nicht nachkomme, sei ein Gesetzesbrecher. Der Bundespräsident dürfe das Gesetz nicht unterschreiben.
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