NEOS zu Maßnahmenvollzug: Längst überfällige Reformen
Margreiter: „Terroristen unter bestimmten Voraussetzungen in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter einzuweisen, ist ein rechtspolitisch unnötiger und daher rein populistischer Akt.“
Wien (OTS) – „Einige Punkte des vorgestellten Pakets weisen in die richtige Richtung“, meint NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter zur Reform des Maßnahmenvollzugs, allerdings: „Von einem ,historischen Tag‘ zu sprechen, ist allerdings deutlich übertrieben.“
Zu begrüßen, so Margreiter, sei etwa die Erkenntnis, dass Menschen, die während einer Psychose Drohungen aussprechen, nicht zwangsläufig in den Maßnahmenvollzug zu übernehmen sind. Letztlich müsse dies aber für alle psychisch kranken Menschen gelten, die für ihre Taten wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten, von denen aber eine Gefahr ausgehe. „Um den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zu entsprechen, müssen auch diese Menschen außerhalb des Strafvollzugssystems adäquat betreut werden, damit die von ihnen ausgehende Gefahr verschwindet und auch diese Menschen eine Perspektive bekommen, wieder ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit führen zu können“, sagt Margreiter.
„Rechtspolitisch unnötiger Akt“
Dass Terroristen unter bestimmten Voraussetzungen nach Verbüßung der Strafe in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter eingewiesen werden können, bezeichnet der NEOS-Justizsprecher als einen „rechtspolitisch unnötigen und daher rein populistischen Akt“. Tatsächlich seien die Bestimmungen über gefährliche Rückfalltäter zum Schutz der Gesellschaft ausreichend: „Das Thema ist viel zu ernst, um damit auf Stimmenfang zu gehen. Wer durch terroristische Straftaten die geltenden Voraussetzungen für die Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter erfüllt, kann schon jetzt dieser Sonderform des Strafvollzuges unterzogen werden.“
Wesentliche Fragen unbeantwortet
Auch blieben ganz wesentliche Frage unbeantwortet, so Margreiter:
„Wie soll erreicht werden, dass sich die Verfahrensdauer im Unterbringungsverfahren, speziell im Überprüfungsverfahren, drastisch verkürzt? Wie wird bewerkstelligt, dass eine ausreichende Zahl qualifizierter Gutachter zur Verfügung steht? Hier gibt es noch dringenden Klärungsbedarf seitens der Justizministerin.“
Margreiter fordert ein Maßnahmenvollzugsgesetz, welches den Maßnahmenvollzug auch legistisch vom Strafvollzug trennt und längst überfällig sei: „Diesbezüglich darf man gespannt sein, ob sich der Ministerrat morgen einen großen Wurf zutraut.“
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