
SPÖ-Drobits: „Innovationen beim Gewährleistungsrecht dürfen nicht im Keim erstickt werden!“
Zurückrudern der Bundesregierung beim Gewährleistungsrecht ist verbraucherfeindlich und dient vor allem Großkonzernen
Wien (OTS/SK) – Als enttäuschend bezeichnet SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits den wenig ambitionierten Entwurf der Bundesregierung beim neuen Gewährleistungsrecht; das hätten auch die Stellungnahmen von Arbeiterkammer, VKI, aber auch des für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministeriums im Begutachtungsverfahren deutlich aufgezeigt. Die im Regierungsprogramm vorgesehenen verbraucherfreundlicheren Regelungen – wie z.B. die Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten oder Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (Stichwort Haltbarkeit oder Reparaturfreundlichkeit) würden fehlen; begründet wird das Vorgehen seitens des Justizministeriums damit, „dass die damit für Unternehmen verbundenen Belastungen angesichts der Pandemie nicht tragbar wären.“ ****
Drobits: „Das Zurückrudern der Bundesregierung ist jedenfalls klar zum Nachteil der Menschen; ich habe die Befürchtung, dass die Bundesregierung ein eigentlich gutes Gesetz im Keim ersticken wird – denn es werden lediglich die Mindestanforderungen der EU-Vorgaben erfüllt. Gerade in den Blütezeiten des Online-Shoppings ist es wichtiger denn je, dass sich die Menschen gegen mangelhafte Produkte zur Wehr setzen können. In einer Pandemie erwarten sich die Menschen Entlastung auf allen Ebenen – und keine Geschenke an Großunternehmen“, so Drobits.
Er drängt gemeinsam mit der AK und dem VKI auf weitreichende Nachbesserungen; auch im Hinblick auf Gewährleistungsfristen und Beweislastumkehr. „Es kann nicht sein, dass ich nach sechs Monaten (nunmehr ein Jahr) mein defektes Gerät wegwerfen muss, weil ich nicht beweisen kann, dass der Mangel schon ab Werk bestand. Die EU erlaubt einen Rahmen der Beweislastumkehr von bis zu zwei Jahren, den der Gesetzesentwurf nicht voll ausschöpft. Und dass ich nach nur zwei Jahren auf defekten Waschmaschinen und Geschirrspülern sitzen bleibe, obwohl diese Geräte in der Regel zehn bis 15 Jahre halten sollten, ist eine Farce. Letztendlich spielen die Hersteller eine ganz wesentliche Rolle beim Design und damit bei der Haltbarkeit ihrer Produkte; mit einer Herstellerhaftung würde man auch den heimischen Handel entlasten.“
Für Drobits sei das vorliegende Gesetz auch eines nicht:
nachhaltig. „Ist es nicht in unser aller Interesse Haushalts- und Elektronikgeräte sowie Alltagsgegenstände besonders lange einsatzfähig zu machen? Ein besseres Gewährleistungsrecht würde die Unternehmen jedenfalls dazu zwingen, längerfristig bessere Produkte zu entwickeln. So – und nur so – kann eine Reduktion der vielen Müllberge erreicht werden und eine Umwelt für unsere Kinder, in der nicht ausschließlich Geld im Fokus steht“, schließt Drobits. (Schluss) sl/sc
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