
FPÖ – Stefan für Wahrheitspflicht bei Anfragebeantwortungen
Wien (OTS) – Wie FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan in der heutigen Nationalratsdebatte erklärte, haben die Abgeordneten mit dem Interpellationsrecht die Möglichkeit, Kontrolle auszuüben. Daher müsse eine Anfragebeantwortung auch wahrhaftig seien. Im heute diskutierten Fall sei es aber so, dass es auf einer Seite die Aussage eines Beamten unter Wahrheitspflicht gebe, die der Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler entgegenstehe. Dies bedeute, dass eine von beiden Aussagen falsch sei. Stefan kündigte daher einen Unselbständigen Entschließungsantrag an, dass künftig auch bei Anfragebeantwortungen die Wahrheitspflicht gelten solle, und forderte die anderen Fraktionen auf, zuzustimmen, wenn auch sie an Kontrolle interessiert seien.
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