AK 2: Her mit wirksamen Regeln gegen Werbung für betrügerische Online-Shops auf sozialen Plattformen!

Wien (OTS) – Ein AK Stichprobentest bei großen Online-Marktplätzen zeigt: Auf Social Media-Plattformen werben immer öfter auch unseriöse Dropshipping-Händler. Jetzt liegt der EU Entwurf zu einem Digitalen Dienste Gesetz (Digital Services Act, DSA) vor – er muss mehr zum Schutz für KonsumentInnen tun. Online-Plattformen sollen aktiv beitragen, KonsumentInnen vor Übervorteilung, etwa durch Fake-Shop-Angebote zu schützen.

Der EU Entwurf zum Digitalen Dienste Gesetz wird derzeit zwischen den Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament verhandelt. Die AK will mehr Schutz für KonsumentInnen und verlangt:

+ Kenne deine WerbekundInnen: Online-Plattformen oder Werbedienstleister, die Werbung ausspielen, sollen die Angaben zu WerbekundInnen prüfen. Es braucht mehr Transparenz, vorstellbar wäre etwa eine Kennzeichnung wie „Verifizierter Werbekunde“.

+ Werbung nicht unkontrolliert ausspielen: Liegen Hinweise auf unseriöse Angebote vor (etwa Usermeldungen und auf Warnlisten „blackgelistete“ Webshops), dürfen Plattformen oder dahinterstehende Werbedienstleister die Werbung nicht schalten.

+ Dubiose Werbung – auch KonsumentInnen(organisationen) sollen’s wissen: Der DSA verpflichtet sehr große Plattformen künftig, in einem Archiv die Werbungen des letzten Jahres und die Namen der WerbekundInnen zu veröffentlichen. Dieses sollte öffentlich leicht zugänglich sein und eine Beschwerdemöglichkeit enthalten.

+ EU-weiter Ausbau Watchlist Internet: Initiativen wie Watchlist Internet sollen EU-weit über ein Netzwerk verbunden, von der EU finanziert und von einem EU-Koordinator unterstützt werden. Watchlist Internet – eine österreichische Informationsplattform – veröffentlicht tagesaktuelle Warnmeldungen über aktuelle Online-Fallen. Prävention ist wichtig, denn Internetkriminelle werden kaum je gefasst.

+ Mehr Transparenz gegen Dropshipping-Fallen: Webshops sollen zentral darauf hinweisen müssen, woher die Ware versandt wird und wie die Abwicklung von Retouren erfolgt. Dropshipping ist weit verbreitet und grundsätzlich unproblematisch. Die AK Erhebung zeigt aber Probleme mit unseriösen Dropshipping-Händlern auf, die ihre Waren direkt aus dem asiatischen Raum liefern lassen – das wird auf der Website der Online-Shops häufig verschwiegen.

Daran erkennes Sie unseriöse Dropshipping-Händler
+ Von wo kommt‘s?: Vorsicht, wenn kein Hinweis steht, von wo das Produkt kommt. Dann kommt die Lieferung oft direkt aus dem asiatischen Raum – das wird gerne auf den Websites verschwiegen.
+ Mit Stil „betrogen“: Die Online-Shop-Websites machen optisch einen professionellen Ersteindruck.
+ Super Preis: Markenprodukte sind sehr günstig – da sollten die Alarmglocken läuten.
+ Fehlende Angaben: Die Angaben zum Händler sind mangelhaft oder fehlen komplett.
+ Abgekupfert: Wenn Sie bei mehreren Online-Shops stöbern, fällt auf:
Textbausteine sind aus Shop-Beschreibungen und Gründungsstorys kopiert, Domainregistrierungen wurden anonymisiert.

SERVICE: Eine Zusammenfassung des Stichprobentests zu den Dropshipping-Bestellungen finden Sie unter www.arbeiterkamer.at/fakeshops

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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