ÖVP: Kampf gegen Verkehrsrowdys – verschärfte Sanktionen gegen extreme Raser und illegale Straßenrennen

Erhöhtes Strafmaß für kleine Gruppe von besonderen Gefährderinnen und Gefährdern im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

Wien (OTS) – „Extreme Raserei führt immer wieder zu schweren Unfällen und gefährdet vor allem Menschenleben. Das ist kein Spaß und kein Kavaliersdelikt. Mit dem Maßnahmenpaket des Bundes bekommen wir jetzt das lang geforderte Werkzeug in die Hand, um deutlichere Konsequenzen bei Unbelehrbaren zu setzen“, sagt der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.

“Die Bundesländer haben den Anstoß für diese Maßnahmen gegeben. Durch die Änderung werden jene hart bestraft, die rücksichtslos das Leben Unbeteiligter gefährden. Diejenigen, denen die Sicherheit und das Wohlergehen anderer dermaßen egal ist, haben zurecht mit harten Konsequenzen zu rechnen“, so NÖ-Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko.

„Immer öfter kommt es auch auf Kärntens Straßen durch Raserei zu schweren Unfällen. Wir haben uns deshalb beim Bund für verschärfte Maßnahmen eingesetzt, die nun endlich umgesetzt werden. Die verschärften gesetzlichen Maßnahmen sind die Basis, damit die Sicherheit von Unbeteiligten im Straßenverkehr weiter erhöht wird. Denn Raser gefährden mit ihrem Verhalten nicht nur das eigene Leben, sondern auch jenes von allen anderen Verkehrsteilnehmern“, so der Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig. Er betont, dass nun weitere Schritte, wie besonders die Umsetzung der Möglichkeit zur einfacheren Beschlagnahmung von Fahrzeugen, rasch folgen müssen. „Kärnten kämpft seit vielen Jahren, damit die Exekutive auch besser gegen Verkehrssünder bei illegalen Tuningtreffen eingreifen kann. In diesem Bereich sind zusätzliche gesetzliche Maßnahmen gefordert, um den Schutz der Anrainer zu erhöhen“, so Schuschnig. Besonders für Fälle von absichtlicher Lärm- oder Geruchsbelästigung, beispielsweise durch Fehlzündungen brauche es klare Regeln. „Die temporäre Kennzeichenabnahme oder sogar die Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen sollten auch in diesen Fällen leichter möglich werden. Darauf werden wir weiter pochen“, betont Schuschnig.

„Illegale Straßenrennen, sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und ab 90 km/h außerorts werden künftig als besonders gefährliches Verhalten definiert“, so der Verkehrssprecher der ÖVP und Abgeordnete zum Nationalrat Andreas Ottenschläger zur Novelle. „In diesen Fällen wird die Absolvierung einer Nachschulung und im Wiederholungsfall auch ein amtsärztliches Gutachten, samt verkehrspsychologischer Untersuchung, vorgeschrieben“, so Ottenschläger weiter. „Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren werden deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum -nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt -wird verlängert, was ebenfalls eine beträchtliche Verschärfung darstellt“, so der Abgeordnete zum Nationalrat. „In der StVO werden Mindeststrafen und Höchststrafen im Bereich einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 30 km/h deutlich angehoben“, so der VP-Verkehrssprecher „Es geht uns dabei um ein erhöhtes Strafmaß für eine kleine Gruppe von besonderen Gefährderinnen und Gefährdern, im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, so Ottenschläger abschließend. (Schluss)

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