VSV/Kolba: Erste Klage eines Österreichers gegen VW in Deutschland erfolgreich

VW will mit Österreichern nicht vergleichen – daher hilft der VSV bei Klagen

Wien (OTS) – Vom Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage hat VW im Frühjahr 2020 sämtliche ausländischen Kläger – darunter 1.100 aus Österreich und Südtirol – ausgegrenzt. Für die Hälfte dieser Abgeblitzten brachte der Verbraucherschutzverein (VSV) daraufhin individuelle Klagen gegen VW in Deutschland ein – in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer. Den ersten Prozess hat ein Burgenländer nun beim Landgericht Braunschweig gewonnen.

„Das Urteil ist rechtskräftig. Für den zehn Jahre alten Passat wurde ein Schadenersatz von 9.639,34 Euro erstritten, um rund 1.500 Euro über dem Marktwert “, teilt VSV-Obmann Dr. Peter Kolba mit: „Wir gehen davon aus, dass alle anderen Verfahren ebenfalls gewonnen werden, da die Sachverhalte weitgehend gleich und das Gericht dasselbe sind“.

„Der eigentliche Skandal aber ist, dass VW seinen Anwälten per Weisung angeordnet hat, mit Österreichern und Südtirolern keine Vergleiche zu schließen. Das wissen wir von unserem deutschen Vertrauensanwalt“, kritisiert Dr. Kolba. „Damit werden nicht-deutsche VW-Kunden ein zweites Mal ausgegrenzt.“

Zur Erinnerung: Nach dem wegweisenden Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) im Mai 2020, dass VW bei EA 189 Dieselautos „arglistig getäuscht“ und „sittenwidrig geschädigt“ hat und den Käufen Schadenersatz zusteht, hatte VW angekündigt, anhängigen Gerichtsverfahren in Deutschland bis Jahresende mit Vergleichen zu beenden. Im Herbst gab es zwar vorübergehend auch für Österreicher rund 20 Vergleiche, seitdem ist aber Stopp. Österreicher und Südtiroler müssen die anhängigen Verfahren bis zum Ende durchkämpfen, während ihre deutschen Kollegen von VW rasche Vergleichsangebote erhalten. „Dabei sind es technisch haargenau dieselben Betrugsautos, die vor Platzen des Dieselskandals im September 2015 verkauft wurden“, empört sich Dr. Kolba über die Ungleichbehandlung.

Der VSV sammelt weiterhin Geschädigte, auch wenn eine dreijährige Verjährungsfrist im schlechtestens Fall bereits abgelaufen sein könnte. Denn in Österreich gibt es – im Unterschied zu Deutschland -ein Unternehmensstrafrecht und gegen VW wird wegen Betruges ermittelt. Bei Betrug beträgt jedoch die Verjährungsfrist 30 Jahre.

„Wir werden daher – mit Unterstützung von Prozessfinanzierern – auch auf den ersten Blick verjährte Fälle gegen VW einklagen,“ kündigt Kolba an. „Geschädigte haben kein Kostenrisiko, der Finanzierer bekommt eine Erfolgsprovision aus dem Erlös.“

Der BGH hat VW jedoch ein Schlupfloch eröffnet: Vom eingeklagten Kaufpreis muss zwar eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer abgezogen werden, aber die Kunden bekommen keine Zinsen für die Zahlung des Kaufpreises. Je länger ein Vergleich oder Urteil dauert, desto weniger kommt für die Kunden dabei heraus.

„Wir wollen die Klagen möglichst rasch einbringen, denn ab der Klage bekommen die Kläger beim Prozess-Erfolg auch über 5% Zinsen über dem Basiszinssatz zugesprochen. Das ist derzeit eine Verzinsung, die man auf keinem Sparbuch erreichen kann,“ verweist Kolba. „Wir raten daher allen VW-Geschädigten sich jedenfalls rasch beim VSV zu melden.“

Dass sich VW mit früheren Vorständen auf lächerlich geringe Schadenersatzbeträge geeinigt und von seinen Versicherungen die dazu noch 270 Millionen Euro kassiert hat, stößt beim VSV auf völliges Unverständnis.

„Es ist völlig absurd, dass VW intern davon ausgeht, dass leitende Mitarbeiter den Konzern geschädigt haben, in den Gerichtsverfahren gegen Käufer aber bis heute jeden Abgasbetrug leugnet. Ich setze darauf, dass sich die Gerichte von diesem üblen Doppelspiel auch weiter nicht beeindrucken lassen und VW verurteilen werden“, meint Kolba.

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Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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