BMF: VfGH-Erkenntnis wurde penibelst umgesetzt

Vollständigkeitserklärungen übermittelt – Neubewertung der Klassifikation erfolgt – Finanzprokuratur wird VfGH vollumfänglich informieren

Wien (OTS) – Das BMF hält fest: Nach Beendigung des Rechtsweges am 6. Mai 2021 wurden noch am selben Tag sämtliche Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss geliefert. In weiterer Folge hat das BMF von sich aus eine Neubewertung der Klassifikation der Akten und Unterlagen vorgenommen. Diese wurde mit der Lieferung von 4.569 elektronischen Dokumenten, 3.458 Seiten auf Stufe 2 und 1.798 auf Stufe 3 am 25.5. abgeschlossen. Aufgrund neuer VfGH-Erkenntnisse zu Aktenlieferungen wurden schliesslich auch die Kontakt- und Kalenderdaten einer leitenden Beamtin am 9.6. nachgereicht. Einhergehend mit diesem Vorgang wurden dem Untersuchungsausschuss auch die entsprechenden Vollständigkeitserklärungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF übermittelt.

Das BMF hat mittlerweile den Präsidenten der Finprok, der sehr intensiv in die gesamte Aktenlieferung eingebunden war, ersucht, den Herrn Bundespräsidenten und den VfGH umfassend über die erfolgten Lieferungen, den gesamten Prozess und die Detailabläufe zu informieren. Das BMF weist den Pauschalvorwurf eines Fehlverhaltens gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück.

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