AK-Forderung umgesetzt: Elementarpädagogik wird durch Fachkräftestipendium wieder förderbar

Linz (OTS) – Die Corona-Krise und ihre Folgen haben gezeigt, wie wichtig eine leistbare, flächendeckende und ganztägige Kinderbildung ist: Sie ist nicht nur für Eltern mit Betreuungspflichten die Grundlage, um aktiv einer Arbeit nachgehen zu können, sondern auch bedeutsam für eine pädagogisch wertvolle Bildung der Kinder. Dazu braucht es mehr und vor allem unter besten Rahmenbedingungen ausgebildete Elementarpädagogen/-innen. „Die (Wieder-)Aufnahme der Elementarpädagogik in die Liste der für ein Fachkräftestipendium förderbaren Ausbildungen ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr qualitätsvolle Kinderbetreuung und -bildung. Erst diese Absicherung ermöglicht es vielen, über eine derartige Ausbildung und eine berufliche Umorientierung nachzudenken und deckt die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit ab“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Im Jahr 2013 wurde das Fachkräftestipendium (FKS) eingeführt – damit wurde eine langjährige Forderung der AK Oberösterreich erfüllt. Karenzierte Arbeitnehmer/-innen und Arbeitsuchende können unter bestimmten Voraussetzungen dieses Stipendium beanspruchen. Bei bis zu dreijährigen Ausbildungen bedeutet das eine monatliche Unterstützung in Höhe des zustehenden Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe bei Arbeitslosen, mindestens jedoch 31,70 Euro täglich. Zudem ist man in dieser Zeit kranken-, unfall- und pensionsversichert. Gefördert werden Ausbildungen in „Mangelberufen“ bzw. gemäß Ausbildungsliste, das Nachholen von Lehrabschlüssen und ausgewählten Abschlüssen in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (vorwiegend im technischen Bereich) sowie ausgewählte Qualifikationen im Gesundheits- und Sozialbereich. Immerhin nahmen im Vorjahr in Oberösterreich rund 750 Personen ein derartiges Stipendium in Anspruch, 80 Prozent absolvierten eine Ausbildung oder Umschulung für den Gesundheits- und Sozialbereich. Bei Einführung des Fachkräftestipendiums konnten Elementarpädagogik-Kollegs gefördert werden. Diese Möglichkeit wurde aber später aus unerklärlichen Gründen gestrichen.

„In Zukunft sollte das Stipendium in existenzsichernder Höhe zu einem Qualifizierungsgeld mit Rechtsanspruch für weiterbildungswillige Arbeitnehmer/-innen und Arbeitsuchende weiterentwickelt werden. Oberste Priorität muss eine langfristige Absicherung des Fachkräftestipendiums bzw. eines Qualifizierungsgeldes sein, denn derzeit können Ausbildungen lediglich bis spätestens 31.12. 2022 begonnen werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Arbeiterkammer Oberösterreich
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