
Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse verlängert
Wien (OTS) – Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG einigten sich erfreulicherweise darauf, die bisherige Einigung betreffend einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Personen bis zur Wiederherstellung der dauerhaften Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse fortzuführen.
[Nähere Informationen zum Fahrtendienst]
(https://www.ots.at/redirect/wienerlinien3)
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Magdalena Hahn, MA
+43 1 71100-86 2224
magdalena.hahn@sozialministerium.at
www.behindertenanwalt.gv.at
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