
Sieber: Familienhärtefonds hat bereits 99.500 betroffenen Familien geholfen, 3.800 davon in Vorarlberg
ÖVP-Familiensprecher: Familienhärtefonds ist wichtige Stütze für Familien, Kinder und Alleinerziehende während der Pandemie
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Von der Corona-Pandemie waren besonders Familien durch die mehrfache Belastung stark betroffen. Geringere Einkommen, Unsicherheit, Homeschooling und Homeoffice haben sich als große Belastungsproben herausgestellt. Mit großer Erleichterung blickt der Vorsitzende des Ausschusses für Familie und Jugend, ÖVP-Abg. Norbert Sieber, auf die aktuellen Auswertungen des Familienhärtefonds. „Sehr viele Familien hat es hart getroffen. Abhilfe und Unterstützungsleistungen seitens der Regierung waren dringend notwendig und ich bin erleichtert, dass der Familienhärtefonds als Hilfsinstrument wirkt. Bereits 99.500 Familien konnten finanzielle Hilfe erhalten. Insgesamt wurden 131 Millionen Euro überwiesen.“, so Sieber heute, Freitag.
Auf die Bundesländer heruntergebrochen hat Wien mit rund 24.000 die größte Anzahl an unterstützen Familien. In Vorarlberg haben rund 3.800 Familien insgesamt 5,5 Millionen Euro erhalten. Abg. Norbert Sieber ergänzt: „Ich finde es gut und fair, dass der durchschnittliche Auszahlungsbetrag in allen Bundeländern sehr ähnlich ist.“
Bis zum 30. Juni 2021 wurden insgesamt 160.873 Anträge eingebracht. 100.444 Anträge wurden positiv entschieden, 40.615 negativ. Bei 18.216 Anträgen musste die Bearbeitung auf Grund fehlender und mangelnder Unterlagen eingestellt werden. 1.098 Anträge waren zum 30. Juni noch offen.
In diesem Zusammenhang erinnert Abg. Norbert Sieber an die weiteren Unterstützungsmaßnahmen, welche anlässlich der Corona-Pandemie für Familien ergriffen wurden. „Familien bestmöglich in dieser Krisenzeit zu unterstützen hat für mich als Familiensprecher Priorität. Das haben wir mit unterschiedlichen Maßnahmen in Angriff genommen. An dieser Stelle möchte ich auch auf den Familienkrisenfonds, den Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro für jedes Kind, die Sonderbetreuungszeit und den Unterhaltsvorschuss hinweisen.“, schließt Sieber.
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