Fiese Luft: Schulen brauchen mehr als einen 4-Punkte-Plan!

Als Unabhängige Lehrer*innenvertretung fragen wir offen: Genügen die vorbereitenden Maßnahmen zu Schulbeginn? NEIN! Derzeit passiert zu wenig!

Wien, Graz (OTS) – Gekippte Fenster verhindern keine COVID-Infektionen, schon gar nicht bei der Verbreitung der Delta-Variante.

Notwendig sind:

1. Mobile Luftreiniger in Verbindung mit einer
Maskentragepflicht und Lüften reduzieren die
Aerosol-Transmission in den Unterrichtsräumen um über das
30-Fache, wie eine neue Studie zu Corona und Schulen
nachweist. Hier gelangt man zum [Pre-print
SARS-CoV-2 aerosol transmission in schools]
(https://doi.org/10.1101/2021.08.17.21262169).

2. Weiterführung einer dreimaligen Eingangstestung (aber
mittels PCR-Verfahren) über das gesamte erste
Halbjahr, eine zweiwöchige Sicherheitsphase ist zu wenig.
Und Warum sollen dabei die PCR-Gurgeltests in Österreich
nicht flächendeckend dreimalig eingesetzt
werden können? Gerade wegen ihrer Einfachheit in der
Anwendung für Kinder, Verfügbarkeit und ihrer hohen
Sensitivität werden sie zum Exportschlager.

3. Niederschwelliges Angebot von COVID-Schutzimpfungen
an Schulen für alle Impfwilligen durch den
Schularzt.

4. „Booster“-Impfung für Astra Zeneca-geimpftes
Lehrpersonal bereits zu Schulbeginn.

Mit diesen Maßnahmen könnten wir das Infektionsgeschehen in den Schulen so lange niedrig halten, bis auch Kinder unter 12 ihr Impfangebot erhalten können. Nur so werden wir es schaffen, die meisten Kinder ohne Infektion durch die 4. Welle zu bringen.

Derzeit passiert zu wenig! Es gibt zwar eine Ausschreibung für Luftreiniger, aber die verantwortlichen Bildungsdirektionen halten nur kippbare Fenster immer noch für ausreichend, wie sie die Schulleitungen wissen lassen. Die ÖLI-UG sagt: NEIN, das reicht nicht aus! Wir sehen dringend Handlungsbedarf gegen fiese Luft in den Unterrichtsräumen!
Durchseuchung kann ohne Rücksicht auf die verfassungsmäßig geschützten Rechte der Kinder ja wohl nicht der Plan sein, oder doch? Ihr Recht auf Nicht-Infektion, also ihr Recht auf Gesundheit ([Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern]
(https://www.ots.at/redirect/ris.bka3)) kann genauso
wenig verhandelbar sein, wie andere Grund- und Menschenrechte.

Barbara Gessmann-Wetzinger (APS, wetzinger@oeli-ug.at), Sylvia Ochmann (Sonderpädagogik, sylvia.ochmann@apflug.at)
Ursula Göltl (AHS, goeltl@oeli-ug.at),
Hannes Grünbichler (BMHS, gruenbichler@oeli-ug.at)
Josef Gary Fuchsbauer (ÖLI-UG-Bundeskoordinator, GÖD-Vorstandsmitglied, fuchsbauer@oeli-ug.at)

Göltl (AHS) 0676 4891161,
Grünbichler (BMHS) 0650 9254988
Gessmann-Wetzinger (APS) 0676 3419435

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