AK gibt Tipps 2: Damit Essen per Klick auch Essen im Glück wird!

Wien (OTS) – Wer Essen online bestellt, sollte die Website und Bestellung genau checken, rät die AK. Kommt Falsches oder nicht alles – reklamieren Sie, auch wenn der/die Fahrer/in schon weg ist. Das Recht auf Gewährleistung gilt immer. Das Problem: wo was reklamieren? Wird Essen bei einem Lieferdienst bestellt, ist nicht sofort erkennbar, wer bei Mängeln verantwortlich ist, etwa bei zu kaltem Essen. In der Regel ist fürs Essen der Wirt, für die Lieferung der Lieferdienst zuständig, kann aber auch der Wirt sein. Mjam und Lieferando vermitteln immer, liefern oft und kochen nie. So schaut’s auch mit der Haftung aus.

Pizza, Burger & Co. online bestellen – darauf sollten Sie bei Essensbestellungen achten:
+ Genau schauen: Kontrollieren Sie die Zusammenfassung Ihrer Bestellung auf Eingabefehler. Bevor eine Bestellung abgeschickt werden kann, ist eine Zusammenfassung mit Darstellung aller Kostenposten (auch Rabatte) zwingend vorgesehen.

+ Bestätigung muss da sein: Gleich nach Absenden der Bestellung muss eine Bestellbestätigung kommen. Bleibt sie aus, können Sie nicht sicher sein, dass die Bestellung auch eingegangen ist.

+ Blick aufs Impressum: Schauen Sie bei Onlinebestellungen immer ins Impressum und notieren Sie sich die Telefonnummer. Das ermöglicht rasche Klärung, falls bei der Lieferung etwas schiefgeht.

+ An wen darf ich mich wenden: Wenn Sie über einen Lieferdienst bestellen (Mjam, Lieferando) und dieser auch die Auslieferung der Speisen übernimmt, ist Ihr Ansprechpartner für Probleme mit dem Essen das Restaurant und für Probleme bei der Lieferung der Lieferdienst. Bei der Bestellung ist nicht immer klar, wer liefert – das erkennen Sie oft erst an der Wohnungstür (Outfit von Mjam/Lieferando).

+ Kontrolle ist gut: Prüfen Sie bei Übergabe der Speisen die Rechnung und ob augenscheinlich das Richtige und alles Bestellte da ist. Übernehmen Sie die Lieferung nur, wenn augenscheinlich alles passt.

+ Rechte wirksam: Stellt sich erst nach Übernahme heraus, dass etwas Falsches geliefert wurde oder das Essen Mängel hat, nutzen Sie Ihr Recht auf Gewährleistung. Reklamieren Sie sofort per E-Mail. Haben Sie direkt bei einem Restaurant bestellt, ist klar wer für Mängel haftet. Lief die Bestellung über einen Lieferdienst, kommt es darauf an, wer den Mangel verursacht hat. Das ist insbesondere bei etwa zu kalt gelieferten Speisen oder gar bereits verdorbenem Essen für Sie nicht zu erkennen und auch rechtlich strittig, wer verantwortlich ist.

+ Mit Daten knausern: Geben Sie nur die notwendigen Daten bekannt und überlegen Sie, ob Sie einer Kontaktaufnahme für Marketingzwecke zustimmen wollen. Die Möglichkeit der Bestellung darf nicht an so eine Zustimmung geknüpft sein – die Sie auch aktiv tätigen müssen (ankreuzen). Haben Sie der Nutzung Ihrer Daten zu Marketingzwecken zugestimmt, muss diese jederzeit auch wiederrufen werden können. Ein Link zur Abmeldung in jeder Werbe-E-Mail ist gesetzlich vorgeschrieben.

+ Besser bar: Vor allem wenn Sie neue Restaurants ausprobieren, sind Sie mit Barzahlung oder Bankomatzahlung an der Haustür auf der sicheren Seite. Zahlen Sie mittels Online-Überweisung vorab oder mit einem Zahlungsdienst (Klarna, PayPal) ist eine Rückbuchung ohne „Mitarbeit“ des Restaurants aussichtslos. Kreditkartenzahlungen können zwar einfach beeinsprucht werden, es muss dann aber das Grundgeschäft geklärt werden, womit Sie wieder beim Restaurant (oder beim Lieferdienst) landen. Der Vorteil einer Nicht-Barzahlung ist eine kontaktlose Übergabe, in Pandemiezeiten ein Plus.

SERVICE: Die Essenslieferung-Erhebung finden Sie unter
https://www.arbeiterkammer.at/essenslieferungen-test

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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