AK testete Onlinebestellungen von Essen: KonsumentInnenschutz und Transparenz kommen unter die Räder! 1

Wien (OTS) – Eine AK Bewertung der Webseiten bei 14 Online-Essensbestellungen im Lockdown zeigt: Transparenz und KonsumentInnenschutz werden nicht mitgeliefert. Wer in Wien Essen per Mausklick bestellt und gezielt nach Restaurants sucht, landet oft bei Mjam oder Lieferando. Diese zwei internationalen Anbieter teilen sich in Wien den Markt. Sie vermitteln KundInnen an Restaurants, für die selbst der Platz immer enger wird, die aber ohne Homepage von Lieferando oder Mjam wiederum kaum wer im Netz findet. Für KonsumentInnen ist das bequem und zeitsparender, andererseits doch wieder nicht, wenn es Probleme mit dem Essen oder Zahlen gibt. Denn bestellt man über einen Lieferdienst, haben KonsumentInnen mehrere VertragspartnerInnen und können dann mitunter hin- und hergeschickt werden.

Essensglück per Klick liegt im Trend – noch nie wurde so viel Essen ausgeliefert wie im 2020. Corona hat den Trend weiter verstärkt. Die AK hat im Corona-Lockdown im April Essensbetellungen getestet und bewertet: Wie gut sind die Webseiten, wer kocht, wer liefert, wie können KonsumentInnen zahlen, welche Daten müssen sie bekanntgegeben und was können sie bei Mängeln tun. Die Analyse zeigt:

+ Plattformen dominierend: Trotz gezielter Suche nach Restaurants, die Essen liefern, landet man in mehr als der Hälfte der Fälle bei Mjam oder Lieferando.
+ Lieferdienste bequem, wenn alles passt: Die Lieferdienste erleichtern die Suche nach Restaurants. Das Angebot ist breit – alles, was das Herz begehrt, etwa von Pizza über vegetarisch bis hin zu Hausmannskost. Bestellen ist zeitsparend, aber mitunter datenraubend, etwa bei Kooperationen mit Zahlungsdienstleistern oder KundInnenkarten. Schwierig wird es, wenn eine Teilleistung nicht passt.
+ Mehrere Vertragspartner bei Lieferdiensten: Die Lieferdienste übernehmen unterschiedliche Dienste für die Restaurants. Den Vertrag für die Speisen schließt man mit dem Restaurant. Bei der Lieferung ist beides möglich (Lieferdienst oder Restaurant), bei der Zahlung kann noch ein dritter Partner dazu kommen (etwa PayPal oder Klarna). Bei Problemen hat man dann verschiedene AnsprechpartnerInnen. Transparenz schafft nur ein genaues Studium der jeweiligen Bedingungen.
+ Pflichtinfos da, KundInnentelefon oft nicht: Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzinfos und eine (allgemeine) Telefonnummer des Webseiten-Betreibers sind in der Regel vorhanden. Wie detailliert die Angaben sind, ist unterschiedlich.
+ Unzulässige Einschränkung von Rechten: Alle sehen vor, dass Mängel direkt bei Übernahme beim Fahrer/bei der Fahrerin gerügt werden müssten. Das ist einerseits unzulässig und andererseits in der Praxis auch kaum umsetzbar, da die Produkte verpackt sind und Mängel in der Regel erst beim Auspacken auffallen. Zudem war eine Überprüfung der Lieferung unter Anwesenheit der FaherInnen im Testzeitraum aus Corona-Schutzgründen auch nicht zumutbar, weil der Kontakt mit Fremden so kurz wie möglich zu halten war. Auch wenn es in allen Geschäftsbedingungen anders steht, Mängelrügen sind jedenfalls auch nach Übernahmen noch zulässig.
+ Oft registrieren: Name, Adresse, Telefonnummer sind für die Abwicklung der Bestellung nötig. In der Hälfte der Fälle wird aber auch zusätzlich eine eigene Registrierung verlangt. Hier wird Bequemlichkeit (bei der nächsten Bestellung) mit Daten erkauft. Wer das nicht will, kann seine Registrierung nach der Bestellung löschen. Die Möglichkeit muss vorhanden sein und gab es im Test auch immer. + Bar oder Plastik – oft kaum Auswahl: Barzahlung war bei über einem Drittel der Bestellungen unmöglich. Alle diese Bestellungen wurden über Lieferdienste abgewickelt. Zwei Restaurants, bei denen direkt bestellt wurde, bieten nur Barzahlung. Ideal: mehrere Zahlungsoptionen inklusive bar – das war bei weniger als der Hälfte (43 %) der Fall.
+ Ratespiel bei Lieferanten: In über der Hälfte der Fälle wurde letztlich über Mjam oder Lieferando bestellt, aber augenscheinlich nicht von ihnen ausgeliefert – ungut bei etwaigen Gewährleistungsansprüchen. Es stellt sich die Frage, an wen man sich bei Ansprüchen auf Preisminderung wenden soll. (Forts.)

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
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