Soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen durch EU Gelder kofinanziert

Beschwerde gegen die missbräuchliche Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Wien (OTS) – Im Juli 2020 reichten Selbstbestimmt Leben Österreich (SLIÖ) und das European Network for Independent Living (ENIL) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein, in der die soziale Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden, beanstandet wurde. Im Mittelpunkt der Beschwerde standen acht Einrichtungen für behinderte Menschen in Oberösterreich. Ein Jahr später, im Juli 2021, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass kein Verstoß gegen das EU-Recht vorliegt. Doch SLIÖ und ENIL legten in einem Antwortschreiben weitere Fakten vor und forderten die Kommission auf, alle Vorwürfe in Hinblick auf einen Verstoß gegen EU-Recht angemessen zu untersuchen.

Die wichtigsten Argumente von SLIÖ und ENIL

* Die geteilte Verwaltung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erlaubt es der Kommission nicht, die alleinige Verantwortung für die Projekte auf den Mitgliedstaat zu übertragen. Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, die Verwendung der ESIF zu überwachen und zu kontrollieren.

* Die Europäische Kommission stützt ihre Entscheidung auf Informationen der oberösterreichischen Landesregierung und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Die Kommission versäumt es jedoch, Berichte von nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NHRIs), wie z.B. des unabhängigen Monitoringausschusses für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der österreichischen Volksanwaltschaft oder des Behindertenanwalts, in ihre Bewertung einzubeziehen.

* Die Kommission behauptet, ELER kofinanzierte Einrichtungen seien Teil eines schrittweisen Plans zur Deinstitutionalisierung in Oberösterreich, um große Einrichtungen zu schließen und durch kleinere zu ersetzen. SLIÖ und ENIL belegen jedoch mit Fakten, dass es in Oberösterreich keine solche Strategie gibt und dass neue Einrichtungen niemals im Einklang mit einem solchen Plan stehen könnten. Paradoxerweise wurde eine der neuen Einrichtungen für 16 Personen gebaut und ersetzte damit eine ursprünglich viel kleinere Einrichtung für acht Personen.

SLIÖ
Maga. Bernadette Feuerstein
Vorsitzende
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