
Resolution der ÖÄK-BKNÄ: Klare Ablehnung für Wirkstoffverschreibung
Die angedachte Wirkstoffverschreibung gefährdet die Patientensicherheit, dient ausschließlich der Gewinnmaximierung der Apotheken und verunsichert Patientinnen und Patienten.
Wien (OTS) – Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat heute eine Resolution zur vom Gesundheitsministerium wieder aufs Tapet gebrachten Wirkstoffverschreibung beschlossen.
Die Resolution im Wortlaut:
Österreichs niedergelassene Ärzte lehnen die vom Rechnungshof und von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein überlegte Einführung der Wirkstoffverschreibung klar ab. Diese löst die Probleme der Medikamentenengpässe nicht, sondern verschärft die bestehenden Probleme sogar. Insbesondere gefährdet die Wirkstoffverschreibung die Patientensicherheit und dient ausschließlich der Gewinnmaximierung der Apothekerschaft.
1. Immer wechselnde Präparate und Darreichungsformen verwirren
erfahrungsgemäß die Patientinnen und Patienten, reduzieren die
Therapietreue und gefährden dadurch die Gesundheit der Patientinnen
und Patienten.
2. Nur dem Arzt ist die Gesamtsituation der Patientin oder des
Patienten bekannt. Und dabei spielt nicht nur das Präparat, sondern
auch die Darreichungsform eine wesentliche Rolle.
3. Der Verband der pharmazeutischen Industrie als auch der
Österreichische Generikaverband haben bereits öffentlich darauf
hingewiesen, dass eine Wirkstoffverschreibung kein geeignetes
Instrument gegen die negativen Folgen von
Arzneimittel-Lieferengpässen ist. Angesichts der ohnehin bereits
angespannten Preissituation bei Medikamenten in Österreich würde ein
Diktat des niedrigsten Preises nach Ansicht der Experten dazu führen,
dass einige Medikamente vollends vom Markt verschwinden und sich die
Lage verschärfen würde.
4. Ärztinnen und Ärzte als gegenüber den Patientinnen und Patienten
letztverantwortliche Kompetenzträger wird die Entscheidungs- und
Gestaltungshoheit über eine medikamentöse Therapie entzogen. Daran
anschließend drohen Haftungsprobleme für die Ärztinnen und Ärzte.
5. Die Entscheidung des Apothekers, welches Produkt er abgibt, würde
durch Gesichtspunkte wie Einkaufskonditionen und Rabatte beeinflusst
werden. Es ist zu befürchten, dass durch Nebenabsprachen einige
Medikamente bevorzugt würden und dafür anderen die wirtschaftliche
Basis entzogen würde – mit nachteiligen Auswirkungen auf die
Versorgung. Ein Einsparungspotenzial ist daher nicht vorhanden. Die
bestehenden Probleme bei der Versorgung mit exportanfälligen
Arzneien, die für Parallelexporte geeignet sind, könnten sich weiter
verschärfen.
6. Ein häufiger Wechsel von Handelspräparaten hat negative
Auswirkungen auf die Compliance und erhöht das Risiko von Fehl-
und/oder Mehrfacheinnahmen mit entsprechend ungünstigen Auswirkungen
auf Patienten und ihren Krankheitsverlauf.
Die niedergelassene Ärzteschaft spricht sich daher vehement gegen diese mehr als fragwürdigen Lösungsvorschläge aus und fordert das Ministerium auf, die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen und die entsprechenden Pläne für eine Wirkstoffverschreibung aufzugeben. Stattdessen sollte eine bessere Information in Echtzeit über verfügbare Medikamente angeboten werden. Nur so können Ärztinnen und Ärzte mit ihrer medizinischen Kompetenz sofort ihre Therapie anpassen und Patientinnen und Patienten den bestmöglichen Service bei optimaler Sicherheit bieten.
Österreichische Ärztekammer
Mag. Sascha Bunda
Öffentlichkeitsarbeit
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