Entwurf zur Urheberechtsnovelle ist eine Katastrophe für österreichische Filmschaffende!

Stellungnahme des Drehbuchverband Austria

Wien (OTS) – Die Intention der EU-Urheberrechtsrichtlinie war es, UrheberInnen über den technologischen Wandel hinaus (Online-Verwertung etc.) eine faire und angemessene Beteiligung an der Nutzung ihrer Werke zu ermöglichen.
Anders als von der Regierung kolportiert, ist der vorliegende Entwurf zur Urheberrechtsnovelle, dessen Begutachtungsfrist heute endet, ganz und gar kein „Jahrhundertentwurf“. Vielmehr ist er der große Stillstand.
Schon bisher gab es für UrheberInnen keinen Direktvergütungsanspruch gegenüber den großen, internationalen Internetplattformen. Geht es nach dem Entwurf, werden die österreichischen KünstlerInnen ihre Ansprüche auch weiterhin nicht direkt gegenüber Plattformen geltend machen können, sondern müssen bei nationalen Produzenten und Verwertern um Almosen betteln.

Während in den ersten Arbeitspapieren des Justizministeriums 2020 wichtige Forderungen der UrherberInnen noch enthalten waren, liest sich der vorliegende Entwurf 2021, als hätten Produzenten, Verwerter und die großen Plattformen, wie Google oder youtube den Text diktiert.

Der vorliegende Entwurf zur nationalen Umsetzung hat katastrophale Auswirkungen für UrheberInnen und trägt weiter zur ohnehin hohen Armutsgefährdung von KünstlerInnen bei.

LEISTUNG MUSS SICH LOHNEN
„Es geht um nichts weniger, als um die Abgeltung unserer Leistung.“, erklärt Eva Spreitzhofer, Vorsitzende des Drehbuchverbands Austria. „Die großen Internetplattformen, die in Österreich keine Steuern bezahlen, verdienen durch Werbung mit unseren Inhalten Millionen und wir bekommen keinen Cent davon. Das ist das Gegenteil von dem, was die EU-Richtlinie mit dieser Novelle hätte bringen sollen.“

Anders als Österreich, hat Deutschland in seiner Umsetzung drei unverzichtbare Vergütungsansprüche zur Abgeltung kreativer Leistungen und zu Gunsten der Kunstschaffenden implementiert.

Das bedeutet, dass österreichische Filmschaffende in Zukunft deutlich schlechter gestellt sind, als ihre deutschen KollegInnen. Aufgrund der vielen Koproduktionen wird diese Ungerechtigkeit auch täglich spürbar werden.
„Es ist völlig unverständlich, dass ich in Österreich in Zukunft weniger Tantiemen ausbezahlt bekommen werde als eine deutsche Kollegin, mit der ich für die gleiche Serie arbeite. Wir arbeiten im gleichen Sprachraum, im gleichen Wirtschaftsraum, aber die österreichischen Filmschaffenden sollen in Zukunft für die gleiche Arbeit weniger bekommen! Die Novelle muss unbedingt an die deutschen Verhältnisse angepasst werden, um diese absurde Ungerechtigkeit zu beheben.“, erklärt Romy-Preisträgerin Agnes Pluch.

VERHANDLUNGSSCHIEFLAGE
Dass das Urhebervertragsrecht den Grünen bevor sie Regierungsverantwortung hatten, immer ein großes Anliegen war, ist in diesem Entwurf nirgends mehr zu erkennen. Wichtige Bestimmungen, die in den Arbeitspapieren des Justizministeriums aus dem Dezember 2020 noch vorhanden waren, sind aus dem jetzigen Entwurf verschwunden.

Darunter:
Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, von Verwerter-Seite einseitig aufgestellte AGBs und Vertragsmuster durch repräsentative Vereinigungen der Kunstschaffenden gerichtlich überprüfen zu lassen (Verbandsklage) sowie das „Rückrufsrecht aufgrund gewandelter Überzeugung“, das es beispielsweise in Deutschland und Frankreich seit Jahrzehnten gibt.

Verhandlungen auf Augenhöhe werden entgegen anderslautender Stellungnahmen im vorliegenden Entwurf auch weiterhin nicht ermöglicht. Die Vorgaben des Regierungsprogramms für ein umfassendes Urhebervertragsrecht, das wir in Österreich seit Jahrzehnten fordern, werden nicht umgesetzt. Die vorgesehenen Bestimmungen bringen den Kunstschaffenden in der Praxis keine Vorteile, vielmehr wird die hierarchische Schieflage in Verhandlungen zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen und Plattformen unterstützt.

Wie konnte es passieren, dass die Anliegen der Filmschaffenden im Dezember 2020 noch verstanden wurden, im September 2021 im vorliegenden Entwurf hingegen wie durch Zauberhand verschwunden sind?

Wer hat in diesem Zeitraum so gegen die Interessen der Kreativen lobbiiert und vor allem warum wurde den Wünschen der VerwerterInnen und der großen Plattformen so vollumfänglich nachgegeben?

Heute endet die Begutachtungsfrist, noch ist es möglich, die Interessen der UrheberInnen wieder in der Novelle zu berücksichtigen und so das Gleichgewicht zu anderen europäischen Ländern wieder herzustellen.
Der österreichische Gesetzgeber muss das Niveau der Europäischen Mindestregelungen garantieren. Es muss ihm daran gelegen sein, die Mindestbedingungen für die oftmals unter prekären Umständen tätigen Kulturschaffenden deutlich zu verbessern. Dafür bietet die EU-Richtlinie Spielraum. Und das muss auch in der nationalen Umsetzung gewährleistet sein.

Wir verlangen:
Eine faire und angemessene Vergütung und eine sachgerechte Umsetzung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie 2019 in Österreich mit dem selben hohen Schutzniveau wie in Deutschland.

Wir fordern:
– Anspruch auf direkte Vergütung
– Vertretung durch unsere Verwertungsgesellschaften als direkte Verhandler*innen mit den Online-Plattformen
– kollektive Rechtewahrnehmung (und Möglichkeit der Verbandsklage)

drehbuchVERBAND Austria
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A-1070 Wien
fon +43(1)526 85 03
www.drehbuchverband.at

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