Kurze Debatte über Untersuchungsausschuss im Nationalrat

Opposition setzt sich bei Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP für Aufklärung ein

Wien (PK) – Am Ende der heutigen Sitzung des Nationalrats diskutierten die Abgeordneten in einer Kurzdebatte über einen Untersuchungsausschuss zu den Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP. Die Oppositionsfraktionen hatten ein entsprechendes Verlangen auf einen “ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss” in der Plenarsitzung eingebracht.

SPÖ, FPÖ und NEOS betonten, dass die Klärung der politischen Verantwortung rund um die Korruptionsvorwürfe die Pflicht des Parlaments sei. Sie boten den anderen Fraktionen, insbesondere der ÖVP, an, den Ausschuss schnell abzuschließen, wenn diese sich kooperativ zeigten. Die ÖVP wolle unvoreingenommen an den Untersuchungsausschuss herangehen, hegte jedoch Zweifel an der Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes. Die Grünen begrüßten die Einsetzung des parlamentarischen Kontrollgremiums als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der Bevölkerung.

SPÖ: Sümpfe der Korruption trockenlegen

Man bringe das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein, weil es notwendig sei, legte Kai Jan Krainer (SPÖ) dar. Es sei notwendig aufgrund der Ergebnisse aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss, der seine Arbeit wegen des “vorzeitigen Abdrehens” durch die ÖVP nicht abschließen konnte. Und es sei umso notwendiger nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe rund um Meinungsumfragen und Inserate. Die strafrechtliche Relevanz werden Gerichte prüfen, so Krainer. Politisch und moralisch aber sei klar, was passiert sei. Es gebe Sümpfe der Korruption in Österreich, die trockengelegt werden müssen. Auf den Untersuchungsausschuss warte viel Arbeit, so Krainer.

Er betonte aber auch, dass die Oppositionsfraktionen bereit seien, den Untersuchungsausschuss so kurz und konzentriert wie möglich durchzuführen. Die Kooperation vor allem der ÖVP vorausgesetzt, könnte man die Verhandlungen im ersten Halbjahr 2022 abschließen. Es sei notwendig, den Korruptionsvorwürfen nachzugehen, um gesetzliche Maßnahmen zu setzen, die Korruption in Zukunft verunmöglichen. Und es gelte auch, die politisch Verantwortlichen zu benennen. Die Kontrolle sei Aufgabe des gesamten Parlaments, nicht nur der Opposition, zeigte sich Krainer überzeugt.

Seine Fraktionskollegin Nurten Yılmaz pflichtete Krainer bei, dass nach dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vieles offen geblieben sei. Sie plädierte für eine Reform der Geschäftsordnung, die die Live-Übertragung von Untersuchungsausschüssen ermöglicht. Außerdem hoffe sie, dass die Schleife über den Verfassungsgerichtshof aufgrund des Untersuchungsgegenstand dieses Mal erspart bleibe, sagte sie in Richtung der Grünen.

ÖVP zweifelt an Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes

Genau beim Untersuchungsgegenstand sah Andreas Hanger (ÖVP) jedoch Probleme. Aus seiner Sicht ist dieser weder zeitlich noch inhaltlich klar abgegrenzt. Er drückte seine Hoffnung aus, noch einmal über den Untersuchungsgegenstand reden zu können. Denn die Abgrenzung sei auch relevant bei der Lieferung von Akten. Sonst müssten die Ministerien “alles und jedes” liefern. Hier drückte er auch Sorge mit Blick auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten aus.

Seine Fraktion gehe unvoreingenommen und in Ruhe an den Untersuchungsausschuss heran. Es sei das legitime Recht jeder Fraktion, ein Verlangen einzubringen und die Exekutive zu kontrollieren. Es sei aber auch das legitime Recht seiner Fraktion, die Vorwürfe für ungerechtfertigt zu halten. Im Sinne der Gewaltentrennung sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, strafrechtlich relevantes Verhalten zu untersuchen.

FPÖ sieht “tiefen Staat”, NEOS “türkises System”

Christian Hafenecker (FPÖ) hingegen sah die Gewaltentrennung von der ÖVP verletzt. Dass ein Bundeskanzler “in Schimpf und Schande” abdanken müsse und dann Abgeordneter werde, der von der Legislative aus weiterhin die Exekutive steuern wolle, sei nicht im Sinne der Gewaltenteilung. Aus seiner Sicht haben sich die Vorwürfe, dass die ÖVP einen “tiefen Staat” einrichte, bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss abgezeichnet. Es sei nur die logische Konsequenz, die Arbeit jetzt fortzuführen. Bei einem Untersuchungsausschuss würden unangenehme Dinge ans Licht treten, so Hafenecker. Es sei aber die Pflicht der ParlamentarierInnen, einen Untersuchungsausschuss zu verlangen, wenn sie feststellen, dass in der Republik etwa schief laufe.

Für Stephanie Krisper (NEOS) gibt es zu ihrem Bedauern viele Themen im Land, die man in einem Untersuchungsausschuss behandeln könnte. Prioritär sei für ihre Fraktion aber immer eine Untersuchung von Missständen, die noch bestehen, und wo die Verantwortlichen noch an den Schalthebeln sitzen. Denn dann bestehe die Gefahr, dass politisch verantwortungsloses Handeln fortgesetzt werde. Deshalb müsse man sich auf das “türkise System” konzentrieren – und zwar abseits des Strafrechts. Es gehe um Politik, die höhere Ansprüche an sich selbst hat als strafrechtliche Maßstäbe. Es gehe um anständige Politik, so Krisper.

Grüne begrüßen Untersuchungsausschuss

Nina Tomaselli (Grüne) hieß den Untersuchungsausschuss seitens der Grünen “herzlich willkommen” im Hohen Haus. Die Vorwürfe der Meinungs- und Medienmanipulation, die in den Akten dokumentiert seien, machen aus ihrer Sicht eine umfassende Aufklärung notwendig. Auch die ÖsterreicherInnen würden sich eine parlamentarische Aufklärung erwarten, zeigte sie sich überzeugt. Die so oft betonte Unschuldsvermutung gelte freilich für die strafrechtliche Dimension der Vorwürfe. Sie sei aber keine politische Kategorie, so Tomaselli. Auf der politischen Ebene sei es richtig und wichtig, dass das oberste Kontrollgremium des Parlaments sich der Vorwürfer annehme und politische Konsequenzen prüfe.

Jede und jeder Abgeordnete sei im Untersuchungsausschuss eingeladen, an der “Vertrauensrückholaktion” mitzuwirken und zu zeigen, dass die Bevölkerung sich auf die PolitikerInnen verlassen könne. Die Grünen würden jedenfalls auch in diesem Untersuchungsausschuss wieder mit größter Gründlichkeit die Aufklärungsarbeit unterstützen. “Aufklärung darf keinen Schritt zur Seite machen”, betonte Tomaselli.

Untersuchungsausschuss soll Korruptionsvorwürfe gegen ÖVP-Regierungsmitglieder klären

Konkret wollen die Oppositionsparteien untersuchen, inwiefern Vorteile an mit der ÖVP verbundene Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes zu parteipolitischen Zwecken gewährt wurden und damit Gesetze gebrochen wurden. Zeitlich wollen SPÖ, FPÖ und NEOS den Zeitraum zwischen 18. Dezember 2017 und 11. Oktober 2021 beleuchten – also jene Zeit, in der Sebastian Kurz (mit Unterbrechung) Bundeskanzler war. Auch vorbereitende Handlungen im Zusammenhang mit dem “Projekt Ballhausplatz” sollen einbezogen werden. In den Fokus stellt die Opposition die “Gruppe um Sebastian Kurz”.

SPÖ, FPÖ und NEOS gliedern den Untersuchungsgegenstand in vier Beweisthemen: die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, die mutmaßliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie etwaige Begünstigungen bei der Personalauswahl.

Das Verlangen, das aufgrund einer Änderung zweimal eingebracht werden musste, wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Er muss binnen acht Wochen die formale Korrektheit der Initiative prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss fassen sowie den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt wählen. Die Beratungen muss der Ausschuss binnen vier Wochen aufnehmen. Er kann den beantragten Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht blockieren, da SPÖ, FPÖ und NEOS die 46 Mandate, die es für eine Einsetzung braucht, problemlos gemeinsam erreichen. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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