Schmiedtbauer zum Wolf: Gezielte Entnahme großer Beutegreifer EU-rechtlich möglich

Schmiedtbauer zum Wolf: Gezielte Entnahme großer Beutegreifer EU-rechtlich möglich

Brüssel/Wien (OTS) – “Konsequente Überzeugungsarbeit macht sich bezahlt: Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere große Beutegreifer gezielt zu entnehmen, wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist”, gibt Europaabgeordnete Simone Schmiedtbauer nach der diese Woche erfolgten Vorlage des neuen Leitfadens bekannt. “Die dafür maßgebliche Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Schutzstatus des Wolfs werden zwar nicht in absehbarer Zeit geändert, jedoch können und müssen wir national Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen voll ausschöpfen, welche die Richtlinie beinhaltet.”

“Entnahmen sind möglich, selbst wenn in einem Mitgliedstaat kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Das hat die Kommission in ihrem neuesten Leitfaden zur Umsetzung der FFH-Richtlinie klargestellt. Das ist ein Erfolg für die heimischen Tierhalter”, so Schmiedtbauer. Vergangenen Herbst sei sie von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius zu Beratungen mit dem zuständigen Expertengremium der EU-Kommission für die Auslegung der FFH-Richtlinie eingeladen worden. Als Praktikerin eines an Almen und Weidewirtschaft reichen Mitgliedstaates sei ihr dabei Gehör geschenkt worden.

Ausnahmen zum strengen Schutz und damit zu Entnahmen von Wölfen nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie seien laut Leitfaden unter anderem legitim “zur Verhütung ernster Schäden … in der Tierhaltung” oder aus “Gründen von überwiegendem öffentlichem Interesse, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art”. “Darauf könnten wir uns bei der Umsetzung der Schutzvorschriften ohne Zweifel berufen”, sagt Schmiedtbauer. Darüber hinaus unterstreicht sie: “Die Zahlen der gerissenen Nutztiere und die vorzeitigen Almabtriebe sprechen eine klare Sprache. Unsere Alm- und Weidewirtschaft ist eine naturverbundene und traditionelle Art der Viehhaltung und zugleich heimisches Kulturgut. Almwirtschaft ist eine wichtige Lebensgrundlage für Familienbetriebe, sichert Tierwohl und nicht zuletzt unseren Tourismus und muss daher geschützt werden.”

“Diese Art der Viehwirtschaft im Alpenraum ist kleinstrukturiert und extensiv, die Weidetiere werden in kleinen, gemischten Herden vielfach an extremen und verstreuten Standorten gehalten. Da funktionieren die oft angepriesenen Schutzmaßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde, Nachtpferche und Hirten gegen die Wölfe leider nicht ausreichend, wenn diese in den Blutrausch verfallen und dessen Bestände weiter zunehmen. Unsere Landwirte treiben jährlich rund 300.000 Rinder, 100.000 Schafe, 13.000 Ziegen und 10.000 Pferde auf mehr als 8.000 Almen. Diese Tiere können wir nicht einfach wegsperren. Das wäre nicht zum Wohl unserer Nutztiere und weltfremd”, so Schmiedtbauer, wobei sie nochmals auf praxistaugliche Lösungen verweist: “Wir brauchen dringend praktikable Lösungen, für die der neue Leitfaden den Weg ebnen kann. Mit einem starken politischen Willen ist das machbar und dafür setzen wir uns weiter konsequent ein. Einige Bundesländer konnten hier bereits Erfolge erzielen.” (Schluss)

Bauernbund Österreich
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