HETA – Gläubiger erhalten Restzahlung auf BaSAG – Quote

Wien/Klagenfurt am Wörthersee (OTS) – Die Finanzmarktaufsicht hat in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) in den im Jahr 2019 erlassenen Bescheiden, dem Mandatsbescheid III vom 26. März 2019 und dem am 13. September 2019 veröffentlichten Vorstellungsbescheid III (die „FMA Bescheide“) die Quote zur Befriedigung der Gläubiger mit 86,32 % festgelegt. In den Jahren 2017 bis 2020 hat die HETA insgesamt vier Zwischenverteilungen durchgeführt und bereits 85,1236 % vorzeitig an ihre Gläubiger verteilt.

Nunmehr hat die außerordentliche Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG am 20. Oktober 2021 den Beschluss gefasst, die Restzahlung, das sind 1,1964 % bzw. rd. EUR 149,2 Mio. auf die BaSAG Quote in Höhe von 86,32 % durchzuführen. Damit wird die Quote gemäß den rechtskräftigen MA-Bescheiden in Höhe von 86,32% zur Gänze erfüllt. Insgesamt wird die HETA dann rd. EUR 10,8 Mrd. an die Gläubiger von nicht nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten ausgezahlt haben.

Anfragen im Zusammenhang mit der Verteilung können jederzeit an die eigens eingerichtete Emailadresse verteilung@heta-asset-resolution.com adressiert werden.

Die HETA plant nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 84 Abs. 10 BaSAG einen Auflösungsbeschluss zu fassen, der Grundlage für einen Feststellungsbescheid der FMA als Abwicklungsbehörde über die Beendigung der Eigenschaft der HETA als Abbaueinheit ist. Damit endet die Beaufsichtigung der HETA durch die FMA nach BWG und BaSAG. Daran anschließend wird die HETA in ein Liquidationsverfahren gemäß Aktiengesetz übergehen. Aktuell befindet sich die HETA in enger Abstimmung mit allen Stakeholdern, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Gegenstand dieser Abstimmung ist auch die Festlegung des rechtlichen Rahmens für die Verteilung eines nach Abschluss der Liquidation verbleibenden Liquidationserlöses, der an die Gläubiger nicht nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten verteilt werden soll.

„Die im Jahr 2015 begonnene Abwicklung der HETA im BaSAG-Regime neigt sich nach einem sehr erfolgreichen Portfolioabbau dem Ende zu. Im heurigen Jahr konnten letzte wesentliche Transaktionen in Kroatien sowie Bosnien & Herzegowina finalisiert werden und die HETA hat sich aus sämtlichen Ländern operativ zurückgezogen. Im September konnten außerdem letzte Kreditportfolien erfolgreich veräußert werden, so dass nunmehr dem Eintritt in die Liquidation aus Portfoliosicht nichts mehr im Wege steht“, so Vorstand Martin Handrich.

Trotz Coronakrise wird die HETA ihren Plan, den Portfolioabbau bis 2021 abzuschließen und die aktienrechtliche Liquidation vorzubereiten, erfüllen können. „Die HETA hat ihren gesetzlichen Auftrag zur Abwicklung des Portfolios erfolgreich erfüllt. Nun ist es geboten, die aktienrechtliche Liquidation bestmöglich vorzubereiten und durchzuführen. Sobald der Portfolioabbau abgeschlossen ist, wird die Hauptversammlung für die HETA einen Auflösungsbeschluss fassen und die HETA mit dem Feststellungsbescheid der Finanzmarktaufsicht das BaSAG Regime verlassen. Der Erfolg der letzten Jahre – es wurde eine wesentlich höhere Recovery erzielt, als zu Beginn der BaSAG Abwicklung erwartet – wurde durch mehrere Faktoren geprägt. Ein sich erholendes Marktumfeld, Interesse an Abbauportfolien und der enorme Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen machte dies möglich“, bedankt sich Vorstandssprecher Alexander Tscherteu auch bei seiner Mannschaft für ihre Leistung in den vergangenen Jahren.

HETA ASSET RESOLUTION AG
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E-Mail: communication@heta-asset-resolution.com

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