
Vana zu EP-Klage gegen Kommission: „Europaparlament hält europäische Grundrechte nicht nur in Sonntagsreden hoch“
Europäischer Rechte müssen auch für die Bürger*innen Polens gelten
Wien (OTS) – „Mit der Einreichung der Klage gegen die Kommission wegen fortgesetzter Untätigkeit im Kampf für die Rechtsstaatlichkeit in Polen beweist das Parlament einmal mehr, dass es als einzige der drei EU-Institutionen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht nur in Sonntagsreden hochhält, sondern bereit ist, diese mit alle zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen“, begrüßt Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europäischen Parlament, dass der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments heute vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht hat.
Bereits im Juli hatte das Parlament in einer Resolution mit diesem Schritt gedroht, sollte die Kommission den seit 1. Januar 2021 geltenden Rechtstaatlichkeitsmechanismus nicht anwenden.
Vana: „Der gegen schwere Widerstände etablierte neue Rechtsstaatsmechanismus ist das effizienteste Werkzeug, das die EU gegen die Aushöhlung europäischer Grundwerte hat – im Fall von Polen muss dieses Grundrechte-Werkzeug jetzt endlich eingesetzt werden!
Wir Grüne erwarten uns von der Kommission, jetzt ihr Zögern zu beenden und den Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen unverzüglich anzuwenden. Die Entwicklungen in Polen und Ungarn in den letzten Wochen haben gezeigt, dass sich die EU kein Zögern und Zaudern mehr leisten darf. Es ist bedauerlich, dass das Parlament diesen Schritt gehen musste, doch hier geht es um die Garantie europäischer Rechte für die Bürger*innen Polens.“
Büro Dr. Monika Vana, MEP
monika.vana@europarl.europa.eu
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