
Zarits: Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahren gilt Ninja-Pass als Nachweis für Sport
Wien (OTS) – Die Lage in Österreich ist ernst, denn die Corona-Infektionszahlen und auch die Belegungen der Intensivbetten sind in den letzten Tagen stark angestiegen. Mittlerweile liegen mehr als 2.000 Covid-19-Patientinnen und -Patienten im Spital. Deshalb hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Landeshauptleuten über das weitere Vorgehen beraten, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Der Stufenplan wird beschleunigt und einige Maßnahmen vorgezogen. Trotzdem ist die Sportausübung möglich, denn Sport ist gerade für Kinder und Jugendliche wichtig. Das sagte heute, Montag, ÖVP-Sportsprecher Abg. Christoph Zarits zu den neuen bundesweiten Regelungen, durch die auch weiterhin die nötige Sicherheit gewährleistet werden können.
„Jeder, der Sport betreiben will, kann im Sportverein unter sicheren Bedingungen seinem Hobby nachgehen“, erläutert Zarits. „In Sportstätten oder Fitnessstudios gilt die 2G-Regel. Nicht öffentliche Sportstätten benötigen ein Covid-Präventionskonzept und einen Covid-19-Sonderbeauftragten. Für den Spitzensport gelten gesonderte Regelungen“, so der Sportsprecher.
Zarits setzt im Detail die Regelungen fort
– Meist sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr von der G-Nachweispflicht ausgenommen (Ausnahme Wien) und müssen somit kein Testergebnis vorweisen; jedenfalls reicht derzeit für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre der Ninja-Pass als 2G-Nachweis.
– Konkret gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter): Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen.
– Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings betreten zu dürfen. Wie im Kulturbereich gilt dann auch im Sport, dass nur mehr genesene oder geimpfte Personen Zutritt haben werden. Ab heute gilt dazu eine Übergangsfrist von vier Wochen. In dieser gilt die erste Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als 2G-Nachweis. Danach gibt es den 2G-Nachweis nur mehr für Genesene oder Geimpfte.
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