10 bis 20 Jahre Haft für Erlass rechtswidriger Corona-Verordnungen. Realjurist W. Pöltl unterbreitet Gesetzesvorschlag

Erlass rechtswidriger Corona – Verordnungen bisher straffrei: das soll sich ändern – 10 bis 20 Jahre Haft drohen

Graz (OTS) – Der Nationalrat kann derzeit noch völlig ungestraft und sanktionslos rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte des Staatsvolkes eingreifen. Der international bekannte Cannabisaktivist und Realjurist W. Pöltl hat einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet und schlägt dem Nationalrat vor, das Strafgesetz zu ändern und den Erlass rechtswidriger Verordnungen und/oder rechtswidriger Gesetze unter gerichtlich mit Strafe bedrohte Handlung zu stellen. 10 bis 20 Jahre Haft gilt als Strafrahmen. Den gesamten Gesetzesvorschlag lesen Sie unter www.pfoe.at

Wolfgang Pöltl
Tel: 06641401616

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender