WEG-Novelle: Eigentümer allein gelassen!

Ein nicht zu Ende gedachter Systembruch: Eine Minderheit kann über die Mehrheit bestimmen.

Wien (OTS) – Für Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft reicht es künftig aus, wenn eine Mehrheit von Zweidrittel der abgegebenen Stimmen zustimmt, sofern diese ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentiert. „Dieser Systembruch birgt die Gefahr, dass von einer hartnäckigen Minderheit Maßnahmen forciert werden, die viel Geld kosten, sich summa summarum aber als völlig unwirtschaftlich erweisen und zu überhöhten Zahlungen der Eigentümergemeinschaft führen“, warnt ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer.

Ältere Eigentümer, die auf Mieteinnahmen zur Aufbesserung der eigenen Pensionen angewiesen sind oder aufgrund ihres Alters keine Bankkredite mehr bekommen, trifft dies ebenso wie junge Familien, die für die Anschaffung einer Wohnung bereits einen Kredit aufgenommen haben und weitere finanzielle Belastungen nicht mehr stemmen können. Für diese Personengruppen bleibt dann, wenn die (1/3) Mehrheit den Abschluss eines Hauskredits ablehnt, meist nur der Verkauf des Eigentums.

„Die ab 1.1.2022 geltende Regelung verleiht jenen Eigentümern, die über einen höheren Miteigentumsanteil verfügen, mehr Macht und erleichtert es diesen, andere zu überstimmen“, stellt Prunbauer fest. „So degradiert man mittelständische Eigentümer ohne entsprechend ausübbare Rechte zu Rechtlosen.“

Die Regelungen im neuen WEG führen zu dem unbilligen Ergebnis, dass finanziell stärkere gegenüber finanziell schwächeren Eigentümern bevorzugt werden. „Wohnen im Eigentum kann auf diese Weise unerschwinglich werden,“ weist Prunbauer auf die Auswirkungen dieser Reform hin.

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Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund
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Pressesprecherin
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