8. Wiener Landtag (6)

42. Bericht der Volksanwaltschaft 2020 an den Wiener Landtag

Wien (OTS/RK) – Korrekturhinweis: In der ursprünglichen Meldung hat sich ein Fehler beim Namen von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz eingeschlichen. Wir bedauern den Fehler.

LAbg. Dr.in Katarzyna Greco, MBA (ÖVP) kritisierte, dass die Stadtregierung die Corona-Pandemie „als Ausrede“ für die im Bericht aufgezeigten Missstände verwende: „Corona gab es vor 2020 nicht, die Missstände sehr wohl.“ Die Verantwortlichen sollten sich die Probleme anschauen und lösungsorientiert vorgehen, anstatt sie auf die Bundesregierung abzuschieben, forderte Greco. Denn diese Angelegenheiten würden insgesamt die Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener beeinträchtigen. Die Landesregierung müsse dafür sorgen, eine verlässliche und vertrauenswürdige Stadtverwaltung für alle Wienerinnen und Wiener sicher zu stellen. Sie ortete zudem „gravierende Missstände“ innerhalb der Magistratsabteilung 35. Eine gut funktionierende MA 35 sei für Wien sehr wichtig, etwa für Personen mit beruflicher Expertise, die in Wien arbeiten sollen bzw. wollen. Nur so könne der Wirtschaftsstandort Wien wachsen. Das „Business Immigration Office“ sei eine gute Offensive der Stadt in diese Richtung, lobte Greco.

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte die „demokratiefeindlichen Aussagen“ seines Vorredners Florianschütz (SPÖ), der an die „Standhaftigkeit und Beibehaltung des verfassungswidrigen Wiener Mindestsicherungsgesetzes appellierte“. Demokratische Entscheidungen seien zu vollziehen und einzuhalten, forderte Kowarik von Florianschütz.

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz sagte, die Volksanwaltschaft sei ein Hilfsorgan der Gesetzgebung auf allen Ebenen, um Missstände in der Stadtverwaltung hinzuweisen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. In diversen Prüfverfahren erkenne die Volksanwaltschaft etwa Lücken in den Zuständigkeiten oder im Gesetz und trete entsprechend an das Land Wien heran. „Es wird immer Abhilfe geschaffen, wenn wir Fälle an die Stadt Wien herantragen“, lobte Rosenkranz. Die Volksanwaltschaft erreiche pro Jahr ungefähr 18.000 Beschwerden. In Wien selbst seien 1.100 eingelangt, etwa dieselbe Zahl habe die Volksanwaltschaft auch bearbeitet. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte würden sich stets bemühen, Menschen weiterzuhelfen, selbst wenn sie bei einer Beschwerde nicht zuständig sind – was in Wien 440 Mal der Fall war. Trotz Corona-Pandemie und Lockdowns habe die Volksanwaltschaft die Möglichkeit geschaffen, dass Bürgerinnen und Bürger sowohl online und telefonisch, aber auch nach wie vor persönlich im Besucherzentrum an die Volksanwaltschaft herantreten können. Nicht jede Beschwerde sei berechtigt, aber alle müssen ernst genommen werden, betonte Rosenkranz. Als Beispiel nannte er einige Beschwerden in Bezug auf die Magistratsabteilung 35, bei denen jedoch ein Säumnis seitens des Antragstellers vorlag, nicht seitens der Stadtverwaltung. Die MA 35 sei jedoch „ein Dauerthema“ in der Volksanwaltschaft: Die „schleppenden Verfahren“ würden bereits seit 2015 von ihnen kritisiert. Rosenkranz appellierte an die Wiener Landesregierung: Jede einzelne berechtigte Beschwerde sei eine zu viel.

Volksanwalt Werner Amon, MBA lobte die Objektivität bei der Prüfung sowie die Expertise innerhalb der Volksanwaltschaft: „Darauf bin ich stolz.“ Die Volksanwaltschaft agiere als „verlängerter Arm“ der Stadt; der aktuell diskutierte Bericht sei im Auftrag des Wiener Landtags entstanden. Amon sagte, dass aufgrund der Corona-Pandemie sehr viele zusätzliche Anfragen in der Volksanwaltschaft eingelangt seien. Sie würde trotzdem jede Beschwerde und jede einzelne Situation ernst nehmen – egal, mit welchen Aufwand diese verbunden ist. Die Zusammenarbeit mit der Magistratsdirektion und den einzelnen Abteilungen funktionierte sehr gut, betonte Amon. Lediglich die Zusammenarbeit mit Wiener Wohnen sei im Jahr 2020 „sperrig“ gewesen, denn hier habe es Amon zufolge auch einige „kritischen Fälle“ gegeben. Nachdem er diesbezüglich bei Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) appelliert habe, sei diese aber nun besser. Zur Forderung von Florianschütz (SPÖ), man müsse in einzelnen Fällen an den Bundesgesetzgeber herantreten, sagte Amon: „Das tut die Volksanwaltschaft auch, wenn ein Fehler im System erkennbar ist.“ Die meisten Verbesserungs- und Lösungsvorschläge der Volksanwaltschaft würden von den Gesetzgeberinnen und Gesetzgebern auch angenommen.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz meinte, man könnte beim Bericht der Volksanwaltschaft glauben: es läuft nichts richtig. Er stellte fest: Wien sei eine sehr gut verwaltete Stadt. Achitz lobte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien, da sich diese stets bemühen würden, die Probleme der Menschen, die sich bei der Volksanwaltschaft beschweren, in einem konstruktiven Dialog auf kurzem Weg zu lösen. „Wenn man die Beschwerden und festgestellten Missstände dem gesamten Verwaltungshandeln der Stadt gegenüberstellt, ist das nur ein sehr kleiner Ausschnitt, der trotzdem sehr ernst zu nehmen ist“, erklärte Achitz. Vor allem bei Fehlern und Problemen, die jedes Jahr aufs Neue von der Volksanwaltschaft aufgezeigt werden, müsste die Landesregierung handeln. In Wien seien etwa seit Jahren verhältnismäßig viele Jugendliche fremduntergebracht. Das liege an zu wenig Ressourcen für präventive Maßnahmen, Hilfsangebote und Betreuungspersonal – durch die Corona-Pandemie seien die Ressourcen noch knapper geworden. Hier sei auf entsprechende Personalausstattung zu achten, ebenso in der Magistratsabteilung 35. Zudem forderte Achitz von der Wiener Landesregierung hinsichtlich Heimopfern: „Wien soll ein offenes Ohr für diese Menschen haben und die eingestellten Entschädigungszahlungen bei Heimopfern wiederaufnehmen.“

Abstimmungen: Der Bericht der Volksanwaltschaft2020 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Anträge der FPÖ Wien und der Wiener Grünen fanden nicht die notwendige Mehrheit.

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