WKÖ: Ausgeglichenes Budget für 2022 beschlossen

WKÖ-Finanzreferent Schenz: Budget für 2022 ist geprägt von Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie

Wien (OTS) – Die Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Rückkehr zu einem nachhaltigen Wachstum hat für die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auch im kommenden Jahr oberste Priorität. „Der Voranschlag für das kommende Jahr ist geprägt von Maßnahmen zur Sicherstellung einer möglichst nachhaltigen Wirtschaftserholung wobei sich Unabwägbarkeiten je nach Pandemieentwicklung ergeben können“, berichtete Richard Schenz, Vizepräsident und Finanzreferent der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), vor dem Erweiterten Präsidium der WKÖ. Da das Wirtschaftsparlament aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation nicht stattfinden kann, wurde der Voranschlag 2022 dem Erweiterten Präsidium zur Beschlussfassung im Dringlichkeitsweg vorgelegt.

Mit insgesamt 225,5 Millionen Euro liegen die erwarteten Kammerumlagen im Voranschlag 2022 wieder auf dem Vorkrisenniveau. Neben den Kammerumlagen gibt es Waren- und Leistungserlöse in Höhe von 21,6 Millionen Euro und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 32,1 Millionen Euro.

Den Einnahmen stehen 136,9 Millionen Euro an Personalaufwand und 143,0 Millionen Euro an Sachaufwendungen gegenüber. „Aufgrund der pandemiebedingt erwarteten Einnahmenausfälle wurden bereits 2020 Maßnahmen zur Reduktion des Personalaufwandes gesetzt, die 2022 nach wie vor Wirkung zeigen. Daher bleibt der geplante Personalaufwand trotz Berücksichtigung der jährlichen Gehaltsanpassungen und geplanter Neuaufnahmen für zukunftsweisende Aufgabenbereiche gleich“, betonte Schenz.

Das negative Betriebsergebnis beläuft sich auf 0,8 Millionen Euro, hinzu kommt ein Finanz­erfolg in Höhe von 0,9 Millionen Euro. Nach Abzug von 0,2 Millionen Euro an Kapitalertrags­steuer und der Rücklagenauflösung ergibt sich ein ausgeglichener Voranschlag für 2022.

Der Voranschlag der Wirtschaftskammer Österreich wurde vom Erweiterten Präsidium der WKÖ in seiner heutigen Sitzung mit einer Gegenstimme beschlossen.(PWK698/SR)

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