Auflösung einer Versammlung

Wien (OTS) – Im Wiener-Stadtpark wurde seit 08.11.2021 eine Versammlung gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen abgehalten. Mit einer durchschnittlichen Teilnehmeranzahl von 30-40 Personen campierten die Demonstrantinnen und Demonstranten mit Zelten und anderen Gerätschaften durchgehend an der Örtlichkeit. Die Polizei überwachte regelmäßig die Versammlung im Rahmen des Streifendienstes. Es kam zu einigen Beschwerden von Parkbesucherinnen und Parkbesuchern, Jugendliche die Masken trugen wurden angepöbelt und auch zu Beschädigungen an Bäumen sowie an Grünflächen durch Feuerstellen. Auch langten Beschwerden einer nahegelegenen Schuleinrichtung ein, dass Schulkinder von den Demonstrantinnen und Demonstranten in aufdringlicher Weise mit bedenklichen Inhalten bedrängt und belästigt worden sein sollen. Die Stadt Wien als Grundeigentümerin und die Wiener Polizei gaben den Kundgebungsteilnehmerinnen und Kundgebungsteilnehmern seit 08. November bis dato ausreichend Zeit, um ihre Meinung im Rahmen der Versammlungsfreiheit kundzutun. Die Entwicklung der Demonstration hat allerdings ein Ausmaß angenommen, das die öffentliche Ordnung stört und somit nicht mehr vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Die Stadt Wien hat daher aufgrund der Beschwerden und Belästigungen der Polizei mitgeteilt, dass sie als Grundeigentümerin die Versammlung nicht mehr dulden kann. Die Wiener Polizei, als Versammlungsbehörde, hat deshalb entschieden, die Versammlung aufzulösen. Den 14 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde die Auflösung kundgetan. Im Anschluss wurde es ihnen zeitlich ermöglicht mit ihren Gerätschaften die Örtlichkeit friedlich zu verlassen. Nach Ablauf der zeitlichen Frist verharrten vier Kundgebungsteilnehmerinnen und Teilnehmer weiterhin vor Ort und wurden wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt. In einer vorläufigen Bilanz kam es zu mehreren Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen. Als Vertreter der Grundstückseigentümerin, der Stadt Wien, war die Gruppe Sofortmaßnahmen zusammen mit weiteren Dienststellen vor Ort. Herrenlose Gegenstände, wie Schlafsäcke, Zelte und sonstige Fundgegenstände wurden dokumentiert, gekennzeichnet und werden entsprechend eingelagert. Im gesamten Bereich des Protestcamps werden die zurückgelassenen Verunreinigungen entfernt. Die Grünflächen sind durch die Nutzung der Zelte und Feuerstellen stark beschädigt. Die Schäden werden im Frühjahr gärtnerisch instandgesetzt.

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