Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich wegen neuer Virusvariante

Novellierung der Einreiseverordnung noch heute: 10-tägige Quarantäne nach Einreise aus betroffenen Gebieten und Landeverbot

Wien (OTS/BMSGPK) – In Südafrika tritt seit kurzem ein neuer Subtyp des Coronavirus gehäuft in Erscheinung. Gestern hat die südafrikanische Regierung ein Briefing dazu abgehalten. Die ersten Anzeichen zeigen, dass diese Variante – derzeit als Nu-Variante bezeichnet – besonderen Grund zur Vorsicht geben sollte. Die WHO wird sich daher heute in einer Sondersitzung damit auseinandersetzen.****

Schon heute reagiert Österreich und wird seine Einreiseverordnung dementsprechend anpassen und die Länder Südafrika, Lesotho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia und Eswatini als Virusvariantengebiete einstufen. Einreisen aus diesen Ländern sind daher grundsätzlich untersagt. Österreichische Staatsbürger sind zur Einreise berechtigt, haben aber besonders strenge Quarantäneregelungen (10-tägige Quarantäne, PCR-Test bei der Einreise, Registrierung) einzuhalten. Zusätzlich wird ein Landeverbot für Flüge aus diesen sieben afrikanischen Ländern verhängt. Die Verordnung tritt bereits heute Mitternacht in Kraft.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg: „In Österreich kämpfen wir gerade mit den Auswirkungen der Delta-Variante, während sich in Teilen Afrikas bereits eine neue Variante ausbreitet, die Anlass zur Sorge gibt. Wir reagieren rasch und konsequent: Eine verpflichtende Quarantäne für Einreisende aus Südafrika, Lesotoho, Botswana, Simbabwe, Mosambik, Namibia und Eswatini soll dabei helfen, die globale Ausbreitung der neuen Variante zu verlangsamen.“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein:„Durch die schnelle Novellierung der Einreiseverordnung reagieren wir unmittelbar auf die aktuellen Entwicklungen. Uns ist es jetzt besonders wichtig, durch strenge Einreiseregelungen für einen bestmöglichen Schutz zu sorgen. Ebenfalls ist es wichtig, dass auch andere Länder in der Europäischen Union hier schnell handeln. Gemeinsam kann es uns gelingen eine Ausbreitung der neuen Variante zu bremsen.“ (Schluss)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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