EU-Konferenz: Kommission will Gentechnikgesetz für Landwirtschaft aufweichen

GLOBAL 2000 setzt sich für Regulierung der Neuen Gentechnik (NGT) unter dem bestehenden Gentechnikgesetz, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnung für Konsument:innen ein.

Wien (OTS) – Anlässlich der heutigen High Level [Konferenz der Europäischen Kommission zu Neuen Gentechniken]
(https://ec.europa.eu/info/events/new-genomic-techniques-way-forward-safe-and-sustainable-innovation-agri-food-sector-2021-nov-29_en) warnt GLOBAL 2000 vor einer Deregulierung der EU-Gentechnikgesetzgebung. Die Europäische Kommission plant, Neue Gentechnik (NGT) im Bereich von Landwirtschaft und Lebensmitteln zugunsten vereinfachter Zulassung zu deregulieren und präsentiert sie pauschal als „sichere und nachhaltige Innovation“. Bei NGT handelt es sich um neue Techniken, bei denen die DNA von Pflanzen im Labor gezielt verändert wird. Für die Mehrzahl der mit NGT hergestellten Pflanzen würde mit der Deregulierung die bisher vorgeschriebene Risikobewertung und lückenlose Kennzeichnung für Pflanzen, die mit diesen neuen Genomischen Verfahren entwickelt wurden, abgeschafft.

„Die Risiken, die mit dem Einsatz der NGT-Methoden wie CRISPR/Cas in der Landwirtschaft einhergehen, werden kaum erforscht und von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt. Ökonomische Interessen und ungeprüfte Versprechungen der Biotech-Industrie dürfen nicht im Vordergrund stehen“, sagt Brigitte Reisenberger, Gentechniksprecherin von GLOBAL 2000. Die EU-Mitgliedsstaaten haben [nur 1,6 Prozent ihrer Forschungsgelder]
(https://ec.europa.eu/food/plants/genetically-modified-organisms/new-techniques-biotechnology/ec-study-new-genomic-techniques_en) im Bereich der neuen Gentechnik für Risikoabschätzung, Monitoring und Nachweisverfahren verwendet. Hier kann von keiner gesicherten Anwendung gesprochen werden.

Kennzeichnung und Wahlfreiheit erhalten

Die geltenden EU-Gentechnikgesetze besagen: Gentechnisch veränderte Pflanzen durchlaufen Sicherheitsprüfungen und ein Zulassungsverfahren und werden gekennzeichnet, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Mit diesem Verfahren ist die Wahlfreiheit der Bäuer:innen und Konsument:innen gesichert. Eine unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen, wie sie in anderen Anbauregionen beobachtet wird, konnte so in Europa weitgehend verhindert werden. Die Schädigung der Ökosysteme und der Artenvielfalt sind eine wahrscheinliche Folge einer unkontrollierten Ausbreitung. „Die Menschen möchten wissen, was auf ihrem Teller landet. Die strenge Gentechnikregulierung sollte gerade bei neuen Risikotechnologien nicht aufgegeben werden. Im Gegenteil: Angesichts der relativ neuen gentechnischen Verfahren muss das Vorsorgeprinzip in der EU gestärkt werden“, so Reisenberger, Gentechniksprecherin von GLOBAL 2000.

Unbelegte Versprechungen zu Nachhaltigkeit

Die Biotech-Industrie verspricht mit genmanipulierten Pflanzen die Bewältigung der Klimakrise. Es gibt jedoch keine Beweise, dass NGT Nutzpflanzen erzeugen kann, die den Auswirkungen der Klimakrise trotzen und auch noch höhere Erträge liefern. Die Behauptung, dass NGT zu den Zielen des europäischen Green Deal und der Farm to Fork-Strategie beitragen würden, beruht auf [Annahmen über potenzielle Pflanzen] (https://doi.org/10.2760/02472), die in der Zukunft entwickelt werden könnten, und nicht auf den wenigen Pflanzen, die bereits marktreif sind oder sich im Antragsverfahren befinden.

„Die Pläne der Europäischen Kommission lesen sich wie ein Wunschzettel der Biotech-Industrie. Die Entscheidungsträger:innen dürfen nicht darauf hereinfallen und müssen diesen Vorstößen Einhalt gebieten, neue gentechnisch veränderte Organismen ohne Sicherheitsprüfungen und Kennzeichnung auf unsere Felder und Teller zu bringen. Wenn Europa den [unbelegten Versprechungen]
(https://friendsoftheearth.eu/wp-content/uploads/2021/10/Editing-the-Truth-Genome-editing-is-not-a-solution-to-climate-change-Report-ENG.p df) der Lobbygruppen der Agrarindustrie nachgibt, würde es das jahrzehntelang geltende Vorsorgeprinzip über Bord werfen“ so Reisenberger abschließend.

Wie geht es mit der Gentechnikgesetzgebung weiter?

Die Europäische Kommission wird 2022 eine Konsultation abhalten und eine Folgenabschätzung veröffentlichen, gefolgt von einem Gesetzesentwurf, der für Ende 2022 oder Anfang 2023 geplant ist. Dieser Entwurf könnte in der Folge nach der Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat in Kraft treten.

Mag.a Selina Englmayer, GLOBAL 2000 Pressesprecherin, +43 699 14 2000 26, selina.englmayer@global2000.at
Mag.a Brigitte Reisenberger, GLOBAL 2000 Gentechniksprecherin, +43 699 14 2000 69, brigitte.reisenberger@global2000.at

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