
Setzt sich Österreich weltweit ausreichend für Menschenrechte ein?
Ein wesentlicher Regierungsbericht darüber, wie sich Österreich für Menschenrechte einsetzt, ist seit 2018 ausständig. Wir präsentieren einen eigenen Bericht
Wien (OTS) – „Armut und Menschenrechte gehen Hand in Hand. Wer arm ist, dem werden grundlegende Rechte verwehrt: beispielsweise jene auf ausreichend Ernährung oder sauberes Wasser, auf einen angemessenen Lebensstandard und Lohn, auf Gesundheitsversorgung, Bildung, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen oder auf soziale und politische Teilhabe. Diese Rechte, die sogenannten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, sind im UN-Sozialpakt, den 171 Staaten ratifiziert haben, verankert“, berichtet Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10.12.2021. Durch die Coronakrise seien Menschenrechte, insbesondere jene benachteiligter Menschen, vielerorts unter Druck geraten. Gleichzeitig steige extreme Armut weltweit, so Vilim: „Laut Vereinten Nationen und Weltbank könnte die Anzahl derjenigen, die als extrem arm gilt – also Menschen, die von unter 1,60 Euro pro Tag leben müssen – durch die COVID-19-Pandemie auf über eine Milliarde steigen. Eine dramatische Entwicklung, die wiederum zu mehr Menschenrechtsverletzungen führt.“
Österreich ist verpflichtet, Menschenrechte auch jenseits
seiner Grenzen zu verwirklichen
Mit der Ratifizierung des UN-Sozialpaktes im Jahr 1978 habe sich Österreich dazu verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch in anderen Ländern zu achten, zu schützen und Maßnahmen zu setzen, damit diese Rechte weltweit verwirklicht werden. „Dazu kann Österreich in mehrfacher Weise beitragen. So könnte sich die Regierung beispielsweise im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik noch mehr für die Bekämpfung von Armut auf der Welt einsetzen. Sie könnte Bildungs- und Gesundheitssysteme in Ländern des Globalen Südens stärken oder Kleinbäuer*innen unterstützen, damit sie ausreichend Nahrung produzieren können“, fährt Vilim fort. „Die österreichische Bundesregierung ist außerdem verpflichtet, regelmäßig einen sogenannten Staatenbericht an die Vereinten Nationen abzugeben. Er soll zeigen, mit welchen Maßnahmen die Regierung Menschenrechte achtet, schützt und gewährleistet. Doch ist der aktuelle Bericht seit 2018 ausständig, weshalb sich Österreich auch noch nicht der vorgesehenen Prüfung durch den zuständigen UN-Ausschuss unterzogen hat“, zeigt Vilim die Säumigkeit der österreichischen Regierung auf.
Zivilgesellschaftlicher Bericht veröffentlicht
Die AG Globale Verantwortung veröffentlicht anlässlich des Tages der Menschenrechte einen Bericht, den sie gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Nichtregierungsorganisationen erarbeitet hat:
„Dieser Parallelbericht zeigt einerseits auf, wie sich Österreichs Steuer-, Handels-, Rohstoff-, Klima-, Agrar-, Ernährungs- und Entwicklungspolitik auf Menschenrechte in Ländern des Globalen Südens auswirkt. Andererseits geben wir darin Empfehlungen ab, wie die Regierung bestmöglich zur weltweiten Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beitragen kann“, erklärt Vilim und schließt: „Wir appellieren an die österreichische Bundesregierung, zeitnah einen aktuellen Bericht vorzulegen, der zeigt, wie Österreich Menschenrechte weltweit achtet, schützt und gewährleistet. Nur so macht sie ihr Engagement für die Rechte aller Menschen nachvollziehbar und macht transparent, wo noch Luft nach oben ist.“
Download (09.12.2021): [Zivilgesellschaftlicher Parallelbericht]
(https://www.globaleverantwortung.at/bericht-wsk-rechte-und-extraterr
itoriale-staatenpflichten)
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Die GLOBALE VERANTWORTUNG – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe ist der Dachverband 34 österreichischer entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen. Unsere Mitgliedsorganisationen führen jährlich 1.000 Projekte in 120 Ländern der Welt durch und tragen dazu bei, ein menschenwürdiges Leben für alle zu ermöglichen.
AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann, MA
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