Gastgewerbe: Steuersatz von 5 Prozent unbedingt verlängern

Ohne Sonderregelung drohen Unternehmenspleiten

St. Pölten (OTS) – Nach dem Lockdown von Jänner bis Mitte Mai 2021 waren die heimischen Gastgewerbebetriebe (Gastronomie und Hotellerie) nun wieder wochenlang geschlossen. Unzählige Weihnachtsfeiern und Events mussten abgesagt werden. „In dieser umsatzstarken Vorweihnachtszeit hätte der momentan gültige Umsatzsteuersatz von fünf Prozent die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie durchaus lindern können“, rechnet Niederösterreichs Gastronomie-Obmann Mario Pulker vor. Doch wo kein Umsatz, da auch kein positiver Effekt dieser Maßnahme. „Es war somit in den letzten Wochen wieder nicht möglich, verlorenes Terrain aufzuholen, um etwa die diversen Überbrückungskredite abzutragen. Wir sind sowohl mit unseren Cashflows, als auch mit unserem Latein am Ende.“

Verlängerung würde Zeit der Lockdowns kompensieren

„Wer Pleiten verhindern will, muss uns die Chance geben, im nächsten Jahr noch von den 5 Prozent Umsatzsteuer profitieren zu können“, betont Niederösterreichs Hotellerie-Obfrau Susanne Kraus-Winkler. Eine Verlängerung bis Mitte 2022 würde die Zeit der heurigen Lockdowns ziemlich genau kompensieren und stünde auch im Einklang mit dem bis Juni 2022 verlängerten EU-Beihilfenrahmen. „Darum unser dringender Appell an die Bundesregierung, lasst uns jetzt bitte nicht im Stich!“, betonen Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker. Darüber hinaus, so die Interessenvertreter, müsse die COFAG rasch alle noch offenen Fälle aus dem letzten Lockdown auszahlen.

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